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Neupositionierung der Kunst- und Kulturstiftung Uri: Kunst- und Kulturstiftung Uri - ohne Heinrich Danioth

26. August 2016
Seit 35 Jahren gibt es die die Kunst-und Kulturstiftung Heinrich Danioth. Neu heisst sie Kunst- und Kulturstiftung Uri. Die Vereinbarung von 1982 wurde grundlegend überarbeitet und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Das Urner Werkjahr beträgt neu 20‘000 Franken.

Immer häufiger erhielten sowohl die kantonale Kulturförderung und die Kunst- und Kulturstiftung Uri in den letzten Jahren doppelte Gesuche für einen Förderbeitrag. «Heinrich Danioth wurde als Gründer einer Förderstiftung betrachtet, die - wie die Dätwyler oder Otto Gamma-Stiftung - Kulturprojekte unterstützt», erklärt Josef Schuler, der als Kulturbeauftragter auch die Geschäftsstelle der Stiftung leitet. Ferner äusserten sich verschiedentlich Kulturschaffenden kritisch darüber, Danioth zum einzigen Referenzpunkt des zeitgenössischen Kunstschaffens zu machen. Der lebensnahe Film von Felice Zenoni zeigte eindrücklich die Grösse, aber auch das Menschliche dieses Künstlers auf, der zeitlebens mit finanziellen Sorgen kämpfte. Die Kunst- und Kulturstiftung wird vor allem aus öffentlichen Lotteriefondsbeiträgen alimentiert und hat wenig private Spender. All dies waren Gründe, dass zuerst die Generalversammlung des Kunstvereins Uri und später der Regierungsrat sich für eine Namensänderung zu Kunst- und Kulturstiftung Uri aussprach. Am 28. Juni 2016 beschloss der Regierungsrat die Weiterführung der Stiftung bis 2019. Der Präsident des Kunstvereins Uri und der Urner Landammann unterzeichneten bereits die angepasste moderne Vereinbarung. Sie ersetzt jene aus dem Jahr 1981.

Neuerungen auf einen Blick
«Die wichtigste Änderung nebst dem Namen betrifft die Erhöhung des Urner Werkjahrs», erklärt die Präsidentin Elisabeth Fähndrich. «Ursprünglich beabsichtigte das Werkjahr, dass sich ein Preisträger ohne finanziellen Druck ein halbes Jahr der künstlerischen Tätigkeit widmen kann. Doch der Anspruch wurde nie eingelöst», so die Präsidentin. Tatsächlich wurde seit 1995 der Beitrag nie mehr erhöht. Mit 14‘000 Franken war der Betrag von Beginn an niedrig dotiert. Er wird nun auf 20‘000 Franken aufgestockt. Die Erhöhung ist kostenneutral. Denn im Hinblick auf die niedrigen Zinsen wird künftig auf eine Äufnung des Stiftungsfonds verzichtet. «Neu geregelt ist nun das Atelier-Stipendium», erklärt Elisabeth Fähndrich. «Es ist für Kunstschaffende eine wichtige Förderungsform, die nicht mehr wegzudenken ist. In der alten Vereinbarung war sie mit keinem Wort erwähnt.»

Wer darf sich nun bewerben? Neu können Kunst- und Kulturschaffende mitmachen, die seit mindestens drei Jahren in Uri wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens acht Jahre Wohnsitz in Uri hatten. «Es genügt nicht mehr, in Uri heimatberechtigt zu sein,» erläutert Vizepräsident Beat Jörg. Dies führte zu ungleichen Chancen. Bevorzugt wurden jene, die an zwei oder mehreren Orten Heimatberechtigt sind. Auch in andern Kantonen wurde diese alte Regelung abgeschafft. Neu wählte der Regierungsrat auch eine kantonale Kunstankaufskommission, die für die Äufnung der kantonalen Kunstsammlung verantwortlich ist.

Die Stiftung hat sich bewährt
Der Kunstverein Uri und der Regierungsrat hielten in ihren Beschlüssen fest: Die Kunst- und Kultur-stiftung hat sich in den 35 Jahren des Bestehens bewährt. Das breit abgestützte Kuratorium sorgt für eine faire, fachliche Beurteilung. Es berät auch den Regierungsrat. Die Stiftung hat seit 1982 rund 169 Beiträge in der Höhe von 933‘000 Franken zugesprochen: davon sechs New York- und acht Berlin-Ateliers, 17 Urner Werkjahre und 134 Förderungs- und Projektbeiträge. Die Stiftung trägt wesentlich zur lebendigen Weiterentwicklung des kulturellen Lebens in Uri bei. Erfreulich ist auch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Stiftung, der kantonalen Kulturförderung und den grossen Urner Kulturorganisationen. Die Stiftung ergänzt das kulturelle Fördersystem.

Breite Palette von Auszeichnungen
Alle fünf bis zehn Jahre wird einer Urner Persönlichkeit der Innerschweizer Kulturpreis verliehen, die höchste Auszeichnung in der Zentralschweiz. Seit 2011 überreicht der Regierungsrat für grosse kulturelle Leistungen zudem an verdiente Urner Persönlichkeiten den «Goldenen Uristier», die höchste kantonale Anerkennung. Nachweislich erhöhen Auszeichnungen wie das Urner Werkjahr, Ateliers und Förderbeiträge auch die Chancen bei den nationale Auszeichnungen. Das kulturelle Anerkennungssystem in Uri trug bei, die öffentliche Wertschätzung der Kulturarbeit in- und ausserhalb des Kantons zu steigern. Dies bestätigte in den letzten Jahren die Publikumsresonanz, insbesondere auch das Medienecho.

Bewerbungsunterlagen: Für in Uri wohnhafte oder 8 Jahre wohnhaft gewesene Kunstschaffende (bildende Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater, Film, Foto und Neue Medien) www.ur.ch (Suchbegriff: Kunst- und Kulturstiftung)

Letzter Eingabetermin: 14. Oktober 2016, 16.00 Uhr.
Bewerbungen schriftlich an: Kunst- und Kulturstiftung Uri, Geschäftsstelle, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf

Auskunft für Medienanfragen
Kunst- und Kulturstiftung Uri
Präsidentin: Elisabeth Fähndrich (Tel. 041 870 84 83, Mail: e.faehndrich@bluewin.ch)
Geschäftsstelle: Josef Schuler (Tel. 041 875 20 96, Mail: josef.schuler@ur.ch)

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