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Verordnung über die Ombudsstelle; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

23. August 2016
Der Regierungsrat hat das Landammannamt ermächtigt, zur entworfenen Verordnung über die Ombudsstelle eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Institutionalisierung einer kantonalen Ombudsstelle soll mit einem auf die Urner Verhältnisse abgestimmten Organisationsmodell erfolgen.

Die Beratung durch eine kantonale Ombudsstelle soll neutral, vertraulich und kostenlos sein. Ziel ist es, die Kontrolle zu stärken, aber auch die Verwaltung vor unberechtigten Vorwürfen zu schützen. Mit dem vorliegenden Erlassentwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Ombudsstelle geschaffen: es werden deren Organisation und Zuständigkeit normiert auf Verordnungsstufe. Die Verordnung regelt Zweck und Aufgaben der Ombudsstelle, deren Überprüfungsbefugnis und Wirkungsbereich, das Verfahren, sowie die Wahl der Ombudsfrau oder des Ombudsmanns sowie deren Rechtsstellung und Organisationsform.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/ aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2016.
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