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Kantonsspital Uri: Eröffnung der Vernehmlassung zu den Entwürfen zur Totalrevision des Kantonsspitalgesetzes, zur neuen Kantonsspitalverordnung und zur Eigentümerstrategie

23. August 2016
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 erfolgten verschiedene Anpassungen im Spitalbereich. Die wesentlichen Neuerungen sind die Vergütung der stationären Leistungen mittels leistungsorientierter Fallpauschalen unter Einschluss der Anlagenutzungskosten, die Änderung des Verteilschlüssels bei den Kosten der stationären Leistungen zulasten der Kantone und die freie Spitalwahl. Die Neuregelung führte zu einer grundlegenden Umgestaltung der Schweizer Spitallandschaft und zu einer Intensivierung des Wettbewerbs unter den Spitälern.

Damit das Kantonsspital Uri auch in diesem verstärkt marktorientierten Umfeld bestehen und für die Urner Bevölkerung die notwendigen Versorgungsleistungen erbringen kann, braucht es zeitgemässe organisatorische Strukturen. Den rechtlichen Rahmen dazu schafft die Kantonsspitalgesetzgebung. Zudem bedingen die bundesrechtlichen Finanzierungsvorgaben eine Anpassung der kantonalen Vergütungsregeln.

Die bundesrechtlichen Neuerungen erfordern eine Totalrevision des geltenden Gesetzes über das Kantonsspital. Dabei sollen künftig auf Gesetzesstufe nur mehr die wesentlichen Grundzüge geregelt werden. Alles Übrige soll neu in einer Verordnung oder durch den Spitalrat selbst geordnet werden. Diese Neuerungen sollen es dem Kanton und dem Kantonsspital ermöglichen, auf äussere Veränderungen flexibler und zeitnaher reagieren zu können. Das Kantonsspital erhält zudem geeignete Rahmenbedingungen für mehr Autonomie und rasches Reaktionsvermögen.

Die Totalrevision des Gesetzes über das Kantonsspital Uri und die neue Verordnung dazu haben keine unmittelbaren finanziellen und personellen Auswirkungen. Die Eigentümerstrategie des Regierungsrats für das Kantonsspital Uri und das revidierte Gesetz und die neue Verordnung sind aufeinander abgestimmt.

Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion ermächtigt, zu den Entwürfen zum Gesetz über das Kantonsspital Uri (KSUG; RB 20.3221), zur Verordnung über das Kantonsspital Uri (KSUV; RB 20.3223), zur Eigentümerstrategie des Regierungsrats für das Kantonsspital Uri und zum Bericht dazu eine Vernehmlassung durchzuführen.

Die Unterlagen sind im Internet unter http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/ aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Oktober 2016.
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