Inhaltsbereich
Anpassung verschiedener Normwerte für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge
Rechtliche Grundlage für die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen in Form von Stipendien und Darlehen sind die Stipendienverordnung und das Stipendienreglement. Während die Stipendienverordnung die Grundsätze, die Vor¬aussetzungen und den so genannten stipendienrechtlichen Wohnsitz regelt, legt das Stipendienreglement fest, wie der Ausbildungsbeitrag im Einzelfall zu berechnen ist.
Die Berechnungsgrundlagen für die Ausbildungsbeiträge werden periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies, weil sich beispielsweise die Rahmenbedingungen ändern oder die Kosten der Ausbildung ansteigen.
Der Regierungsrat hat folgende Anpassungen beschlossen:
- Die ausbildungsbedingten Lebenshaltungskosten für auswärtiges Wohnen und Essen werden für die Ausbildungen auf der Sekundarstufe II von 8'500 auf 9'500 Franken und für Ausbildungen auf der Tertiärstufe von 11'000 auf 12'000 Franken erhöht.
- Bei Lehren wird nicht der volle Lohn angerechnet. Der Freibetrag, welcher nicht angerechnet wird, wird von 3'000 auf 4'000 Franken erhöht.
- Für die Berechnung wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Dies geschieht dann, wenn das anrechenbare Einkommen höher liegt als die so genannten stipendienrechtlichen Abzüge. Diese Abzüge werden wie folgt erhöht: Ehepaare von 60'000 auf neu 65'000 Franken; Einzelpersonen von 50'000 auf 55'000 Franken und der Abzug pro Kind in Ausbildung von 7'000 auf 8'000 Franken.
Die Anpassungen führen dazu, dass ab 2017 mehr und auch etwas höhere Ausbildungsbeiträge gewährt werden können. Der Regierungsrat will mit diesen Anpassungen die Attraktivität von Uri als Wohnort für Familien weiter stärken.