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Feuerverbot oberhalb der Nebelgrenze wird aufgehoben

3. Januar 2017
Nach den Schneefällen hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Uri entschärft. Nach Rücksprache mit den Gemeinden Altdorf, Andermatt, Bürglen und Schattdorf, dem Amt für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat wurde folgendes entschieden:

Das Feuerverbot oberhalb der Nebelgrenze wird aufgehoben.

Am 29. Dezember 2016 erliessen die Gemeinden Altdorf, Andermatt, Bürglen und Schattdorf, gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1996 über den Feuerschutz (FSG; RB 30.3111), ein absolutes Feuerverbot.

Nun dürfen wir mit Befriedigung mitteilen, dass die Bevölkerung und Feriengäste viel Verständnis für diese Einschränkung gezeigt haben. Die drohende Gefahr von Waldbränden durch Raketen und Feuerwerk wurde allgemein ernst genommen.

Das Feuerverbot wird in folgenden Gebieten per sofort aufgehoben:

  • Andermatt ganzes Gemeindegebiet;
  • Altdorf, Gebiet Eggberge;
  • Bürglen, Gebiet Haldi und Gebiet Biel;
  • Schattdorf, Gebiet Haldi.

Im Umgang mit offenem Feuer im Freien ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten, bis weitere Regen- oder Schneefälle eintreffen.

Im Kanton Uri ereigneten sich über Silvester und Neujahr während dem Feuerverbot keine Waldbrände.

Für das Einhalten des Feuerverbots insbesondere für den Verzicht des Abbrennens von Feuerwerk in den betroffenen Gebieten danken wir herzlich. Wir danken der Bevölkerung und Feriengästen sowie den Gemeinden Altdorf, Andermatt, Bürglen und Schattdorf für ihr Verständnis.

Amt für Bevölkerungsschutz und Militär

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