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Quartiergestaltungsplan «Hintere Schilligmatte», Gemeinde Bürglen; Genehmigung

30. Mai 2017
Der Regierungsrat hat den Quartiergestaltungsplan (QGP) «Hintere Schilligmatte» in Bürglen genehmigt. Der QGP «Hintere Schilligmatte» befindet sich in der Wohnzone W2 und W3, in der zwei bzw. drei anrechenbare Vollgeschosse möglich sind. Im Areal «Hintere Schilligmatte» sind drei Einfamilienhäuser und vier Mehrfamilienhäuser mit 26 Wohneinheiten geplant.

Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei
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