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Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmung und die Volksrechte; Vernehmlassung

6. Juli 2017
Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, zur Vorlage für die Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmung und die Volksrechte (WAVG) ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 15. Oktober 2017.

Zugehörige Objekte

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Brief an die Vernehmlassungsadressaten Download 0 Brief an die Vernehmlassungsadressaten
Bericht zur Vernehmlassungsvorlage Download 1 Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
Änderungserlass Download 2 Änderungserlass
Synoptische Darstellung Download 3 Synoptische Darstellung