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Erdwärmenutzung im Kanton Uri: Aktualisierung der Vollzugspraxis

22. September 2017
Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen als erneuerbare Energien werden im Kanton Uri unterstützt. Dabei ist insbesondere auch der Schutz des Grundwassers zu gewährleisten. Der Kanton hat die Vollzugspraxis auf den neuesten Stand gebracht. Wer künftig Erdwärme nutzen will, profitiert ab sofort von aktualisierten Grundlagen, welche bei der Planung helfen.

Der Kanton Uri fördert die Nutzung der Erdwärme (Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen). Einerseits sind die Konzessionskosten für Heizungsanwendungen sehr tief. Andererseits werden mit Erdsonden oder Grundwasser betriebene Wärmepumpen durch das Förderprogramm Energie Uri finanziell grosszügig unterstützt, wenn sie Öl- oder Elektroheizungen ersetzen.

Bis heute sind im Kanton Uri bereits über 400 Erdwärmesonden und über 300 Grundwasserwärmepumpen in Betrieb genommen worden. Die Nachfrage nach diesen erneuerbaren Energiequellen ist auch heute noch hoch. Der Untergrund inklusive Grundwasser besitzen ein grosses Potenzial als umweltschonender und nachhaltiger Wärme- und Kältelieferant.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums in den grösseren Talgemeinden, des verdichteten Bauens und geänderter rechtlicher Vorgaben war eine Aktualisierung und Überarbeitung der bestehenden Vollzugspraxis nötig. Damit sollen insbesondere auch künftige negative Beeinträchtigungen des Grundwassers und der bereits im Betrieb stehenden Anlagen vermieden werden.

Kanton setzt sich für Schutz des Grundwassers ein
Da 90 Prozent der Erdwärmesonden und der Grundwasserwärmepumpen in den grösseren Gemeinden im Bereich des nutzbaren Talgrundwasserleiters erstellt wurden, ist insbesondere bei Anlagen im Grundwasser eine erhöhte Vorsicht geboten. Im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen sind im Kanton Uri weiterhin Erdwärmesondenanlagen im Grundwasser zulässig. Zum Schutz der Trinkwasserreserve sind aber entsprechende Schutzmassnahmen zu treffen. Basierend auf den Vollzugshilfen des Bunds, der SIA-Normen und der langjährigen Erfahrung in der praktischen Umsetzung wurden vom Urner Amt für Umweltschutz die Schutzmassnahmen vereinheitlicht und die Vollzugspraxis an den Stand der Technik angepasst.

Für eine transparente Planungssicherheit stellt der Kanton Uri zudem ab sofort die neu erstellte Wärmenutzungskarte online zur Verfügung (www.geo.ur.ch). Darin sind jeweils die Zulässigkeitsbereiche für Erdwärmesonden oder Grundwasserwärmepumpen dargestellt.

Zudem stellt der Kanton weitere Planungshilfen für die Bauherrschaft und ein Prozessdiagramm für das Bewilligungsverfahren zur Verfügung, die die Vollzugspraxis vereinfachen und transparenter machen (www.ur.ch/energie ->Erdwärmenutzung).

Die betroffenen Bohrunternehmungen, Geologiebüros, Planungsbüros und Energieberater des Kantons Uri wurden bereits im Juni 2017 schriftlich und an einer Informationsveranstaltung am 21. September 2017 über die aktualisierte Vollzugspraxis informiert.


Bildlegende:
Abb. 1: Auszug aus der neuen Wärmenutzungskarte des Kantons Uri. Sie zeigt auf, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung zulässig ist (www.geo.ur.ch).

Abb. 2: Die Nachfrage für Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen ist hoch. Hier ein Beispiel einer Bohrung für eine Erdwärmenutzung im Urner Talboden.


Auskunft:
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung:
  • Martin Imholz, techn. Sachbearbeiter, Amt für Energie Kanton Uri (041 875 26 33)
  • Lorenz Jaun, Leiter Abteilung Gewässerschutz, Amt für Umweltschutz Kanton Uri (041 875 24 21)
Auszug aus der neuen Wärmenutzungskarte des Kantons Uri. Sie zeigt auf, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung zulässig ist (www.geo.ur.ch).
Auszug aus der neuen Wärmenutzungskarte des Kantons Uri. Sie zeigt auf, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung zulässig ist (www.geo.ur.ch).

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