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Vernehmlassungen zu neuem Haushaltgleichgewicht-Gesetz und zur Revision der Finanzhaushaltsverordnung gestartet

28. November 2017
Der Regierungsrat hat ein neues Gesetz zum Haushaltgleichgewicht des Kantons Uri entworfen. Ebenfalls will er die Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri anpassen. Damit soll eine neue Schuldenbremse eingeführt werden. Zudem wird die Zuständigkeit der Finanzkontrolle neu geregelt. Diese soll neu dem Landammannamt administrativ angegliedert werden.

Das neue Gesetz zum Haushaltgleichgewicht erneuert im Wesentlichen das Instrument der Schuldenbremse. Die heutige Schuldenbremse verhindert nicht nur einen Abbau des Bilanzüberschusses. De facto würden die anstehenden grösseren Investitionsvorhaben verunmöglicht, ohne Lockerung der Schuldenbremse. Der Regierungsrat schlägt vor, die Schuldenbremse künftig aus der Finanzhaushaltsverordnung herauszulösen und in einem separaten Gesetz zu verankern. Im Zentrum steht nach wie vor eine auf die Dauer ausgeglichene Rechnung. Defizite sind aber explizit auch über eine längere Periode zulässig, sofern noch genügend Reserven vorhanden sind. Gebremst wird, indem das zulässige budgetierte Defizit in einem Jahr begrenzt wird auf 10 Prozent der Nettoerträge aus kantonalen Steuern. Bei Nicht-Einhaltung der Schuldenbremse greifen neu Sanktionen: Der Regierungsrat muss Massnahmen präsentieren, wie er die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten kann. Lehnt der Landrat die Massnahmen ab, wird automatisch der Steuerfuss erhöht. Der Landrat seinerseits kann die Schuldenbremse bzw. die Sanktionen nur mit Zweidrittelsmehrheit umgehen. Er kann somit nur mit einem qualifizierten Mehr die Ziele der Schuldenbremse für ein Jahr aussetzen und ein ungenügendes Budget ohne Sanktionen akzeptieren. Umgekehrt ist auch vorgesehen, dass der Steuerfuss gesenkt wird, wenn die Rechnungsergebnisse wieder positiv werden.

Die Schuldenbremse wird gegenüber heute gelockert; im Gegenzug möchte der Kanton künftig auf sämtliche finanzpolitischen Instrumente verzichten. Den Gemeinden sollen auch weiterhin finanzpolitische Instrumente zur Verfügung stehen, um so grössere Schwankungen in den jährlichen Ergebnissen ihrer Rechnungen besser glätten zu können. Insbesondere die degressiven Abschreibungen können eine Gemeinderechnung in den ersten Jahren nach einer grösseren Investition enorm stark belasten. Solche Belastungsspitzen lassen sich mit finanzpolitischen Instrumenten auffangen.

Der Fokus der Teilrevision der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri liegt bei der Finanzkontrolle. Der Regierungsrat verfolgt mit der vorgeschlagenen Änderung eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle. So soll diese neu der Standeskanzlei zugeordnet werden. Wie bis anhin soll es der Finanzkontrolle weiterhin möglich sein, für die Unterstützung ihrer Arbeit Sachverständige beizuziehen. Das Budget der Finanzkontrolle soll zwar im Kantonsbudget konsolidiert werden, aber dem Landrat unverändert zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Inhaltlich hat die Finanzkontrolle die ordnungsgemässe Rechnungslegung, die Einhaltung der geltenden Grundsätze zur Haushaltsführung zu prüfen und das Interne Kontrollsystem (IKS) zu beurteilen. Im Weiteren soll die Finanzkontrolle auch künftig den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern prüfen.

Die beiden Vernehmlassungen dauern bis am 19. Februar 2018. Die entsprechenden Unterlagen sind auf www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) im Internet aufgeschaltet.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Finanzdirektor Urs Janett, Telefon +41 41 875 21 37, E-Mail urs.janett@ur.ch
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