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«Seerose» in Flüelen; Einsprache abgewiesen und Rückbau verfügt

20. März 2018
Der Regierungsrat hat eine Verwaltungsbeschwerde des Vereins MuTh (Nationales Zentrum für Jugend, Musik und Theater), Vitznau, abgewiesen. Dieser hatte verlangt, eine Verfügung der Baukommission Flüelen aufzuheben und dass der Kanton Uri einer weitergehenden, befristeten Nutzung des Urnersees durch die «Seerose» zustimme. Gegen die Ablehnung kann innert 20 Tagen beim Obergericht des Kantons Uri Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.

Im Zusammenhang mit der Durchführung des «Gästivals» im Jahr 2015 wurde die schwimmende Plattform «Seerose» gebaut. Diese rund 50 m x 50 m grosse Metallkonstruktion rotierte auf dem Vierwaldstättersee während der Veranstaltung. Seit 2015 ist die «Seerose» in Flüelen im Sinn einer Zwischenlagerung stationiert. Die dazu nötige provisorische Baubewilligung vom 6. Oktober 2015 wurde im Jahr 2016 um ein Jahr bis Ende Oktober 2017 verlängert. Dies deshalb, da die «Seerose» nicht wie geplant in Vitznau (LU) definitiv verankert werden könne. Der Verein MuTh hatte sich im Rahmen der Verlängerung der Baubewilligung gegenüber der Baudirektion verpflichtet, die «Seerose» bis zum 31. Oktober 2017 aus dem Urnersee zu entfernen.

Ende Oktober 2017 reichte der Verein MuTh der Baukommission Flüelen ein weiteres Baugesuch für die Verankerung der «Seerose» bis ins Jahr 2020 ein. Darauf trat die Baukommission Flüelen nicht ein, weil die erforderliche Zustimmung des Kantons Uri als Eigentümer des Urnersees nicht vorlag. Danach gelangte der Verein MuTh mit einem Wiedererwägungsgesuch an den Regierungsrat. Im Dezember 2017 stellte die Baukommission Flüelen fest, dass die «Seerose» definitiv bis zum 31. Januar 2018 aus dem Urnersee zu entfernen und der Verein MuTh bis zum 31. Januar 2018 den ursprünglichen Zustand der Hafenmole wiederherzustellen habe. Schliesslich drohte sie dem Verein MuTh die Ersatzvornahme auf dessen Kosten an, sofern der Abtransport der «Seerose» und die Wiederherstellungsarbeiten nicht vollständig erfolgen.

Mit der Ablehnung der Verwaltungsbeschwerde hat der Regierungsrat entschieden, dass der Verein MuTh die Plattform «Seerose» bis spätestens einen Monat nach Rechtskraft dieses Entscheids auf eigene Kosten aus dem Urnersee in Flüelen zu entfernen und den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen hat. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrätin Dr. Heidi Z'graggen, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Heidi.Zgraggen@ur.ch
Im Auftrag des Regierungsrats:

Standeskanzlei
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