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Steuervorlage 2019 - Umsetzung der Bundesvorlage SV17 in Uri

29. März 2018
Der Regierungsrat hat die Stossrichtung und die inhaltlichen Eckwerte für die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes festgelegt. Die wichtigste Massnahme ist eine gezielte Senkung der effektiven Gewinnsteuerbelastung auf das international und schweizweit attraktive Niveau von rund 12,5 Prozent. Er will damit die bestehenden Unternehmen und deren Arbeitsplätze stärken und das Steueraufkommen sichern. Mit dieser zukunftsweisenden Investition in den Wirtschaftsstandort Uri schafft er zugleich die Grundlage für die Ansiedlung von neuen Unternehmen. Die Umsetzung der geplanten Massnahmen lassen sich ohne allgemeine steuerliche Mehrbelastung der natürlichen Personen finanzieren.

Das Schweizer Volk hat am 12. Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) an der Urne abgelehnt. Der internationale Druck ist trotz Ablehnung der USR III unverändert hoch. Die Schweiz muss die kritisierten Steuerprivilegien für die kantonalen Statusgesellschaften abschaffen. Diese stehen nicht mehr im Einklang mit den internationalen Standards und den eingegangenen politischen Verpflichtungen der Schweiz. Die Ausstrahlung der Schweiz als international erstrangiger Unternehmensstandort steht auf dem Spiel. Zur Wahrung der internationalen Akzeptanz müssen wichtige Weichen gestellt werden. Der Bundesrat will nach Anhörung verschiedener Interessensgruppen ein ausgewogenes Gesamtpaket zur Reform des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts. Die SV17 des Bundes enthält verschiedene obligatorische und fakultative Instrumente, die den Kantonen den erforderlichen Gestaltungsspielraum geben um die Vorlage individuell und bedürfnisgerecht umzusetzen. Der Regierungsrat befasste sich frühzeitig mit der Stossrichtung und legte die inhaltlichen Eckwerte zur Umsetzung der Vorlage auf kantonaler Ebene fest. Diese fanden Eingang in die Botschaft zur SV17 des Bundesrats.

Fokussierung auf attraktiven Gewinnsteuersatz
Der Kanton investiert aktuell in mehrere Grossprojekte wie die West-Ost-Verbindung (WOV), den Kantonsbahnhof oder das neue Spital und erschliesst mit der «Werkmatt Uri» neue Chancen für die Ansiedlung von wertschöpfungsintensiven Unternehmen. Vor diesem Hintergrund und gestützt auf die Legislaturziele 2016 bis 2020+ nimmt der Regierungsrat die SV17 des Bundes zum Anlass, den Wirtschaftsstandort Uri durch eine Senkung der effektiven Gewinnsteuerbelastung von derzeit 14,9 Prozent auf das Niveau von 12,5 Prozent (Kantonshauptort Altdorf) zu reduzieren. Dieses Ziel lässt sich durch eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 6,0 Prozent (Kanton und Gemeinden) erreichen. Nebst den bisher privilegiert besteuerten Statusgesellschaften profitieren auch die bestehenden Unternehmen von diesem attraktiven Steuersatz.

Die bundesrechtlich vorgeschriebene Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 40 auf 70 Prozent ist als Gegenfinanzierungsmassnahme zur Gewinnsteuersenkung zu sehen. Für die Kapitalgesellschaften soll ergänzend eine Minimalsteuer von 500 Franken eingeführt werden, soweit deren ordentliche Besteuerung auf kantonaler Ebene nicht mindestens 500 Franken beträgt. Zudem sollen die Einwohnergemeinden den Kapitalsteuersatz zwischen 0,01 Promille und höchstens 4,0 Promille (bisher maximal 2.4 Promille) festlegen können, um gegebenenfalls drohende Steuermindererträge auszugleichen. Schliesslich sollen auch die Unternehmen durch die Erhöhung der Familienzulagen um 30 Franken einen Beitrag leisten.

Ergänzend soll die obligatorisch einzuführende Patentbox mit einer Entlastung von 30 Prozent eher unattraktiv ausgestaltet und die Entlastungsbegrenzung auf 50 Prozent festgelegt werden. Auf die Einführung eines zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzugs will der Regierungsrat verzichten, um weitere Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Für die heute privilegiert besteuerten Unternehmen sollen die aufgedeckten stillen Reserven beim Wechsel in die ordentliche Besteuerung befristet mit einem Sondersatz von 1 Prozent besteuert werden.

Finanzielle Auswirkungen
Die Umsetzung der SV17 führt beim Kanton infolge der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und der höheren Dividendenbesteuerung zu Mehreinnahmen. Bei den Einwohnergemeinden führt die Senkung der Gewinnsteuerbelastung in Kombination mit den Gegenfinanzierungsmassnahmen während einer fünfjährigen Übergangsfrist zwar zu Steuermindererträgen, die sich aber in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Bei den Kirchgemeinden soll mit der SV17 die prozentual übermässige Beteiligung der Kirchensteuern am Gesamtsteuersubstrat der juristischen Personen korrigiert und dem prozentualen Verhältnis der natürlichen Personen angepasst werden. Im Lichte dieser Betrachtung lassen sich auch die Steuermindererträge für die Kirchgemeinden rechtfertigen.

Zeitplan
Die SV17 soll auf Bundes- und Kantonsebene auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Steuervorlage 2019 (Umsetzung SV17) voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2018 - nach den Erstberatungen im Eidgenössischen Parlament - zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Damit bleibt das rechtzeitige Inkrafttreten gewährleistet.

Würdigung
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit diesen steuertariflichen Massnahmen, weiterhin eine attraktive und konkurrenzfähige Besteuerung für Unternehmen zu gewährleisten. Diese Massnahmen lassen sich ohne allgemeine steuerliche Mehrbelastung der natürlichen Personen umsetzen.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Pius Imholz, Vorsteher Amt für Steuern, Telefon +41 41 875 2133, E-Mail Pius.Imholz@ur.ch


Im Auftrag des Regierungsrats
Finanzdirektion Uri
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