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Projekt URIEVAL: Grundstückschätzung im Kanton Uri soll registerbasiert erfolgen.

29. März 2018
Im Kanton Uri findet in der Regel alle zwölf Jahre eine allgemeine Neuschätzung der Grundstücke statt. Die Vermögenssteuerwerte und die Eigenmietwerte wurden letztmals auf den 1. November 2011 neu festgesetzt. Die Finanzdirektion hat im Hinblick auf die nächste allgemeine Neuschätzung und die anstehende Ablösung der Schätzungssoftware eine Auslegeordnung der bestehenden Prozesse gemacht. Es zeigte sich, dass das Modell der allgemeinen Neuschätzung nicht mehr zeitgemäss ist und zusehends von der Weiterentwicklung der Informationstechnologie überholt wird.

In einer Arbeitsgruppe mit externer Begleitung wurde ein Konzept für die Neubewertung der Grundstücke im Kanton Uri erarbeitet. Unter dem Arbeitstitel URIEVAL wurde skizziert, wie die steuerliche Grundstückbewertung künftig kostengünstig und effizient abgewickelt werden kann.

Zielsetzung der zukünftigen Grundstückbewertung im Kanton Uri sind rechtsgleiche und marktangepasste Grundstückbewertungen. Dabei sollen die vorhanden guten Daten aus der allgemeinen Neuschätzung aus dem Jahr 2011 genutzt und gepflegt werden.

Anstelle einer allgemeinen Neuschätzung mit Begehung und Augenschein vor Ort soll künftig für die nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke eine registergestützte Neubewertung erfolgen. Dabei erfolgt die Berechnung der Verkehrs- und Mietwerte rechnerisch mit vorliegenden Objektdaten und aktuellen Indexdaten.

Der Regierungsrat hat gestützt auf das Konzept URIEVAL die Finanzdirektion damit beauftragt, eine Vorlage für die notwendige Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sowie eine Kreditvorlage für die notwendige Ablösung der Grundstückschätzungssoftware auszuarbeiten.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Pius Imholz, Vorsteher Amt für Steuern, Telefon +41 41 875 2133, E-Mail Pius.Imholz@ur.ch


Im Auftrag des Regierungsrats
Finanzdirektion Uri
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