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Revision der Kantonalen Waldverordnung; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

10. April 2018
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt und ermächtigt, zur Revision der kantonalen Waldverordnung eine Vernehmlassung durchzuführen. Revisionen der eidgenössischen Gesetzgebung, aber auch die in den vergangenen 20 Jahren veränderten Rahmenbedingungen sowie parlamentarische Vorstösse, machen eine Revision der kantonalen Waldverordnung unabdingbar. Mit der geltenden Waldverordnung wurden positive Erfahrungen gemacht, weshalb die Grundsätze nicht infrage gestellt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 6. Juli 2018. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.ur.ch/vernehmlassungen abrufbar.

Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Dimitri Moretti, Telefon +41 41 875 2799, E-Mail Dimitri.Moretti@ur.ch
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