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ÖREB-Kataster im Kanton Uri eingeführt

24. April 2018
Am 19. April 2018 haben Vertreterinnen und Vertreter der Eidgenössischen Vermessungsdirektion den neu geschaffenen Urner Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) offiziell abgenommen. Die Kantone sind vom Bund verpflichtet, diesen Kataster spätestens Ende 2019 einzuführen. Uri ist der 12. Kanton, dessen System vom Bund abgenommen wurde.

Der ÖREB-Kataster beinhaltet die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Zivilgesetzbuches nicht im Grundbuch angemerkt sind.

ÖREB-Themen sind die rechtsverbindlichen Daten der Nutzungs- und Sondernutzungsplanung, der Lärmempfindlichkeitsstufen, der Baulinien, der Waldgrenzen, der belasteten Standorte sowie der Grundwasserschutzzonen und –areale. Zusammen mit den rechtsgültigen Geodaten werden die zugehörigen Rechtsvorschriften wie Bauordnungen, Schutzreglemente und Genehmigungsbeschlüsse bereitgestellt. Unter www.oereb.ur.ch können Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden, Organisationen, Ingenieure, Architekten, Planer, Banken und weitere Interessierte diese einsehen.

Die parzellenbezogenen Auswertungen (am Bildschirm wie als PDF-Dokument) ermöglichen präzise Aussagen zu den massgeblichen Eigentumsbeschränkungen der Grundstücke. Der ÖREB-Kataster dient zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren (z.B. Verzicht auf aufwendige Zirkulationsverfahren bei Bauvorhaben) und erhöht gegenüber den am Grundeigentum Interessierten die Transparenz und Rechtssicherheit. Technisch wurde die Lösung von der Lisag AG in Zusammenarbeit mit diversen externen Dienstleistern erstellt.

Der ÖREB-Kataster ist in den Gemeinden Altdorf, Andermatt, Attinghausen, Bürglen, Erstfeld, Flüelen, Göschenen, Gurtnellen, Hospental, Isenthal, Schattdorf, Seedorf, Seelisberg und Silenen vollständig verfügbar. Die Gemeinden Bauen und Unterschächen werden Anfang Mai 2018 aufgeschaltet.
Bei den Gemeinden Realp, Sisikon, Spiringen und Wassen liegen zurzeit keine rechtskräftigen Nutzungsplanungen vor. In diesen Gemeinden sind die vorhandenen rechtsgültigen ÖREB-Kataster einsehbar, es können aber wegen der fehlenden Nutzungsplanungen noch keine parzellenbezogenen Auszüge generiert werden.


Rückfragen von Medienschaffenden:

  • Lisag AG (Katasterverantwortliche Stelle), Telefon 041 500 60 60 E-Mail: mail@lisag.ch
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