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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Uri

31. Juli 2018

Durch die aktuelle Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Brandgefahr im ganzen Kantonsgebiet weiter angestiegen. Nachdem die Gemeinden Seelisberg, Silenen und Gurtnellen ein Feuerverbot im Freien erlassen haben, wurde die Waldbrandsituation aber auch die Brandgefahr im Freien, im Land und im Siedlungsgebiet neu beurteilt.

 

Aufgrund dieser Neubeurteilung der Fachstellen Abteilung Feuerwehrinspektorat sowie Amt für Forst und Jagd ist die aktuelle Brandgefahr für das ganze Kantonsgebiet nach wie vor als gross (Stufe 4 von 5) einzustufen. Auch in den kommenden Tagen ist mit sehr heissen Witterungsbedingungen und wenig Niederschlägen zu rechnen.

 

Gestützt auf diese Neubeurteilung verfügt die Sicherheitsdirektion Uri ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien.

 

Aufgrund dieser Verfügung ist es verboten:

  • Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen);

  • Feuerwerk abzubrennen;

  • Höhenfeuer zu entfachen;

  • Grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle;

  • Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;

  • Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

 

Von diesem Verbot ausgenommen sind:

  • Das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gasgrill;

  • Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen, wie das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2018.

 

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen wird eine Neubeurteilung vorgenommen.

 

Die Einwohnergemeinden, Feuerwehren und die Forstfachleute des Kantons Uri bitten um achtsames Verhalten, um Bevölkerung und Natur vor Schäden zu bewahren und danken für das Verständnis.

 

Direktionssekretariat

 

Rückfragen von Medienschaffenden:

Bruno Achermann, Feuerwehrinspektor, Telefon +41 41 875 2364, E-Mail Bruno.Achermann@ur.ch

Warnplakat Absolutes Feuerverbot
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