Inhaltsbereich

Verordnung über die Ombudsstelle; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

19. August 2016
Mit dem vorliegenden Erlassentwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Ombudsstelle geschaffen: es werden deren Organisation und Zuständigkeit normiert auf Verord-nungsstufe. Die Verordnung regelt Zweck und Aufgaben der Ombudsstelle, deren Überprüfungs-befugnis und Wirkungsbereich, das Verfahren, sowie die Wahl der Ombudsfrau oder des Om-budsmanns sowie deren Rechtsstellung und Organisationsform.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2016. Eingaben sind zu richten an ds.la@ur.ch

Zugehörige Objekte

Name
Bericht und Antrag zur Vorlage Ombusstelle Download 0 Bericht und Antrag zur Vorlage Ombusstelle
Verordnung Ombudsstelle Download 1 Verordnung Ombudsstelle
Liste der Vernehmlassungsadressaten Download 2 Liste der Vernehmlassungsadressaten