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Entwurf der Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis 30. Juni 2017 in elektronischer Form (Word-Datei) an ds.gsud@ur.ch.
Für Rückfragen und Auskunft steht Ihnen Beat Planzer, Leiter Abteilung Gesundheitsversorgung, zur Verfügung: planzer.beat@ur.ch, Telefon 041 875 21 57.
Zugehörige Objekte
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Bericht zur Verordnung über die Bereitschaftsentschadigung für Hebammen | Download | 1 | Bericht zur Verordnung über die Bereitschaftsentschadigung für Hebammen |
Entwurf Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen | Download | 2 | Entwurf Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen |
Liste der Vernehmlassungsadressaten | Download | 3 | Liste der Vernehmlassungsadressaten |