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Grundwasser- und Erdsonden-Wärmepumpen
Das Bewilligungsverfahren beginnt mit dem Gesuch um Erteilung der Bohrbewilligung. Die Nutzung des Grundwassers und der Erdwärme bedarf einer Konzession, welche nach erfolgter Bohrung und der Installation der Anlage beantragt werden muss. Die Zuständigkeit liegt bei der Baudirektion.
Das Amt für Energie gibt Auskunft über Einsatz- und Nutzungsmöglichkeiten bei Grundwasser- und Erdsonden-Wärmepumpen.
Luft-Wärmepumpen
Luft-Wärmepumpen bedürfen keiner Bewilligung des Kantons. Gemäss Energiereglement sind sie lediglich im Massnahmennachweis für haustechnische Anlagen auszuweisen.
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