Kanton URI
Schnellzugriff:

Abendstimmung im Isental
Rubrikennavigation: Lageplan|Direktion aktuell
Pfad: Behörden > Regierung und Verwaltung > Baudirektion > Amt für Energie > Erdsonden / Grundwasser

AMT FÜR ENERGIE



 

Grundwasser- und Erdsonden-Wärmepumpen
Das Bewilligungsverfahren beginnt mit dem Gesuch um Erteilung der Bohrbewilligung. Die Nutzung des Grundwassers und der Erdwärme bedarf einer Konzession, welche nach erfolgter Bohrung und der Installation der Anlage beantragt werden muss. Die Zuständigkeit liegt bei der Baudirektion.

Das Amt für Energie gibt Auskunft über Einsatz- und Nutzungsmöglichkeiten bei Grundwasser- und Erdsonden-Wärmepumpen.   

 

Luft-Wärmepumpen
Luft-Wärmepumpen bedürfen keiner Bewilligung des Kantons. Gemäss Energiereglement sind sie lediglich im Massnahmennachweis für haustechnische Anlagen auszuweisen.

 

 Informationen

  • Ablauf Bohrbewilligungs- und Konzessionsverfahren

  PDF

 

  

 Formulare 

  • Formular Bohrbewilligung Erdsonden und Grundwasser

  PDF

  Excel

  • Erläuterungen zum Formular Bohrbewilligung

  PDF

 

  • Formular Konzession Erdsonden und Grundwasser

  PDF

  Excel

  • Erläuterung zum Formular Konzession

  PDF

 

 

 nützliches zu Wärmepumpen

  • Wärmepumpen im Kanton Uri; Amt für Energie

 PDF

 

  • Wärmepumpen und Ölpreis; FWS

 PDF

 

 

 

Seite drucken