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Landrat

Der Landrat ist die gesetzgebende Behörde des Kantons Uri. Ihm gehören 64 Mitglieder an. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Wahlkreise bilden die Gemeinden. Während in jenen Gemeinden, denen fünf und mehr Sitze zustehen, die Wahl im Proporzverfahren erfolgt, werden in den kleineren Gemeinden die Landrätinnen und Landräte nach dem Majorzsystem gewählt. In der Regel wird der Urner Landrat im Jahr zu neun bis zehn eintägigen Sessionen einberufen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Landratssaal des Urner Rathauses statt.

Adressen der Landratsmitglieder (Excel-Datei)

Kleines ABC für Landratsmitglieder (Stand: Januar 2024)

Tonaufnahmen der Sessionen seit 1999

Aus dem Urner Rechtsbuch:

Landratsverordnung (RB 2.3111)
Geschäftsordnung (RB 2.3121)

Personen

Name Vorname FunktionFunktion FunktionAmtsantrittAmtsendeKontaktWahlkreisTätig inTätig in Tätig in

Zugehörige Objekte