Kanton URI
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Kulturförderung

Josef Schuler
Abteilungsleiter
T. 041 875 20 96
F. 041 875 20 87
josef.schuler@ur.ch  

Susanne Gisler

Sachbearbeitung

T. 041 875 20 96

susanne.gisler@ur.ch

 

Grundlagen

KULTURFÖRDERUNG: RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Gemäss Art. 42 der Kantonsverfassung pflegen der Kanton und die Gemeinden das heimatliche Kulturgut und fördern künstlerische und kulturelle Bestrebungen und Tätigkeiten in Uri oder mit Bezug zum Kanton Uri. Der Kanton Uri unterstützt ergänzend zum Engagement der Privaten und der Gemeinden insbesondere die Pflege des kulturellen Erbes, die Förderung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens (allgemeine, Jugend- und Volkskultur, Kulturbetriebe und Museen, bildende und angewandte Kunst, Film, Foto, neue Medien, Musik, Theater, Tanz, Literatur, Geisteswissenschaften).

Über die Beitragsgesuche aus Staatsmitteln (Staatsvoranschlag) und den Mitteln des Lotteriefonds (für gemeinnützige und kulturelle Zwecke) entscheidet der Regierungsrat. Grundlage bildet das Reglement über die Verwendung der finanziellen Mittel des Lotteriefonds, RB 70.3917, RRB 3.4.2007.

Ferner fördern die Kunst- und Kulturstiftung "Heinrich Danioth" und zahlreiche Kulturinstitutionen und Private die Urner Kultur. 

 

Gesuche

Die kantonale Kulturförderung kann überkommunal ausstrahlende kulturelle Projekte und Veranstaltungen unterstützen. Die Bildungs- und Kulturdirektion prüft die Gesuche und stellt dem Regierungsrat Antrag.

 

Wofür finde ich unterstützung?

  • Förderungsbeiträge
  • Projekt- und Produktionsbeiträge alle Kulturbereiche
  • Druckkostenbeiträge
  • Werkankäufe
  • Soziokultur- und Jugendprojekte

 

Was enthält ein Gesuch?

  • Personalien mit Adresse, Telefon, Fax etc.; Bank- und Postscheckkonto (Einzahlungsschein beilegen)
  • Projekttitel und -beschrieb
  • Budget und Finanzierungsplan (erwarteter Beitrag, Eigenleistungen, Finanzierungsplan)
  • Beilagen (z.B. DVD, CD, Publikationen, Zeitungsrezensionen, Textproben, Werkausschnitte etc.)
  • Angaben über die am Projekt Beteiligten: fachliche Qualifikationen, Ausbildung, Erfahrungen, Werknachweis

 

Kriterien

Förderungskriterien sind:

  • Qualität: Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Aktualität, Kontinuität, Nachhaltigkeit
  • Professionalität: Leistungsausweis, Kompetenz in der Projektvorbereitung/-durchführung, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Öffentlichkeitsarbeit
  • Subsidiarität: Vor- und Eigenleistungen (Privatinitiative), private Geldgeber, Sponsoren und Gemeinde(n). Finanzierungsnotwendigkeit durch den Kanton.
  • Bedeutung kantonal/überregional: Relevanz und Resonanz, Vernetzung, Engagement der Vermittlung, Berücksichtigung von Zentrumsangeboten und Angeboten im ländlichen Raum, kulturelle Vielfalt.

 

Keine Beiträge werden ausgerichtet während und am Abschluss der Ausbildung, bei kommerziell ausgerichteten Aktivitäten und bei Bedürftigkeit. Die lokale Vereinskultur wird vorrangig gemeindlich, die kantonalen Verbände und Institutionan kantonal unterstützt.

 


Logos

DOWNLOAD LOGOS

Die Bezeichnung "Kanton" und das Kantonslogos dürfen verwendet werden, wenn die kulturelle Veranstaltung, das kulturelle Produkt oder die Institution durch das Amt für Kultur und Sport oder den Regierungsrat des Kantons Uri (Lotteriefonds) finanziell unterstützt wird.


Kantons-Logo mit Swisslos hier

Kantons-Logo farbig hier

Kantons-Logo schwarz/weiss hier

 

Weitere Förderungsstellen

Förderungsadressen

  • Im Kanton Uri unterstützen Stiftungen (z.B. die Dätwyler-Stiftung, Otto Gamma-Stiftung) und private Mäzene und Sponsoren (Firmen, Banken) die Urner Kultur. Mehr Tipps per Mail anfordern: ds.bkd@ur.ch.
  • www.kulturfoerderung.ch ist ein schweizerisches Online-Verzeichnis für Kulturschaffende mit über 5'000 Adressen des privaten und öffentlichen Sektors.
  • Hier eine Anleitung für die erfolgreiche Gesuchstellung (siehe oben).
  • Hier findet man das Eidgenössische Stiftungsverzeichnis online mit zahlreichen Stiftungen im Bereich Kunst, Kultur, Arichtektur, Jugend etc.
  • Hier findet man Informationen zur Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia.

 

Stipendien, Ausbildungsbeiträge

Aus den Mitteln der Kulturförderung werden keine Stipendien entrichtet. Mehr zu Ausbildungsbeiträgen

Und zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Uri

 

Kommunale Kulturförderung

Die Urner Gemeinden unterstützen in unterschiedlichem Ausmass das kommunale Kulturschaffen und die gemeindliche Kultur (Infrastrukturen, Vereine, Ankauf, Projekte etc.). Mehr…

 

Filmförderung

Filmprojekte werden durch die Innerschweizer Filmfachgruppe (IFFG) vorbehandelt: Mehr...

 

Zentralschweizer Literaturförderung

Die Zentralschweizer Kantone schreiben alle zwei Jahre einen Wettbewerb zur Literaturförderung aus. Mehr…

Ferner schreiben sie alle vier Jahre einen Zentralschweizer Theatertextförderungs-Wettbewerb aus. Mehr…

 

KUNSTMUSEUM LUZERN: JAHRESAUSSTELLUNG

Das Kunstmuseum Luzern schreibt jährlich einen jurierten Wettbewerb für Kunstschaffende aus der Zentralschweiz aus. An der Jahresausstellung im Dezember können 30 bis 50 Personen ihre Werke zeigen. Mehr; Jurybericht

 

Innerschweizer Kulturstiftung

Die seit 1951 bestehende Innerschweizer Kulturstiftung vergibt als höchste Kulturauszeichnung jährlich einen Innerschweizer Kultur- und Literaturpreis. Der Stiftungsrat besteht aus je einem Regierungsrat der Zentralschweizer Kantone. Mehr...

 

DENKMALPFLEGE UND ARCHÄOLOGIE

Die kantonale Denkmalpflege und Archäologie ist Teil des Amtes für Raumentwicklung (Justizdirektion, siehe http://www.ur.ch/de/jd/ds/justizdirektion-m381/). Die Denkmalpflege befasst sich mit der Erfassung, der Pflege und dem Schutz von Baudenkmälern, Ortsbildern, Baugruppen, Ausstattungen, Gärten. Sie berät, unterstützt, inventarisiert und leistet Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Archäologie werden wertvolle Denkmäler - das Kulturerbe -vor der Zerstörung bewart oder mindestens dokumentiert.


                                            

                                        
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