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ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSSTEUERN

Winterberg, 6460 Altdorf  

Öffnungszeiten                       Montag bis Mittwoch: 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00
  Donnerstag: 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.30
  Freitag: 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00
    oder nach Vereinbarung

 

   
Amt für Steuern Tel  041 875 21 38 Kontakt
Winterberg Fax 041 875 21 40  
6460 Altdorf    

 

 

Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) gültig ab 01.01.2011

 

Weisung zur Aufteilung der Erbschaft und Schenkungssteuer
zwischen Kanton und Gemeinden
pdf-Datei
   
   
Berechnung Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erbanfälle
und Schenkungen ab 01.01.2011
xls.Datei
   
   

 

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