Kanton URI
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Auszug aus dem Leitbild des Amtes für Steuern Uri

Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb des Kantons Uri. Unser Hauptauftrag ist der Vollzug der Steuergesetze. Das Schwergewicht bildet dabei die Veranlagung der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern, der direkten Bundessteuer, der Grundstückgewinnsteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer und die Schätzung der Liegenschaften. Wir berücksichtigen bei unserer Arbeit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.


Das Leitbild bringt unsere Arbeits- und Denkweise zum Ausdruck:

  • Wir behandeln alle Anspruchsgruppen nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, der Rechtmässigkeit und der Verhältnismässigkeit.
  • Wir arbeiten auf der Grundlage von Vertrauen, Respekt und Offenheit.
  • Wir bewahren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wenn immer möglich von Rechtsnachteilen

 

  • Wir pflegen den Dialog mit unseren Anspruchsgruppen.
  • Wir informieren rechtzeitig und verständlich.
  • Wir treten einheitlich und geschlossen auf.
  • Wir achten auf zeitgerechte Entscheidungen.
  • Wir geben unser Wissen weiter.

 

  • Wir legen in unserer Arbeit Prioritäten fest.
  • Wir vereinbaren ausgewogene, realistische Ziele und fördern die Selbstkontrolle.
  • Wir führen regelmässig Gespräche über Ziele und Erreichtes.
  • Wir treten als Team auf.

 

Altdorf, 21. September 2005

 

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