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Steuern Aktuell

Vernehmlassung zur totalrevision der urner steuergesetze 2011

Vernehmlassungsfrist: 28. Februar 2010 

Informationsveranstaltungen finden jeweils um 17.00 Uhr im Landratssaal, Rathaus in Altdorf statt.

  • Donnerstag, 28. Januar 2010, für die Gemeinden, Kirchgemeinden und Korporationen
  • Montag, 1. Februar 2010, für die Vernehmlassungsteilnehmer

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung bis spätestens 15. Januar 2010 an patricia.zgraggen@ur.ch

 

 3. Dezember 2009

 

 

Verjährung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten 2006

Gemäss Artikel 32 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965 (VStG; SR 642.21) erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt wird, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist. Es handelt sich dabei um eine Verwirkungsfrist, die nicht verlängert werden kann.

Der Rückerstattungsantrag für Verrechnungssteuern, die auf im Jahre 2006 fällig gewordenen Zinsen und Dividenden abgezogen wurden, ist von den Berechtigten daher bis spätestens 31. Dezember 2009 auf dem amtlichen Formular bei der zuständigen Behörde (Natürliche Personen: Amt für Steuern, Winterberg, 6460 Altdorf; Juristische Personen: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern) einzureichen.

Diese Bestimmungen gelten auch für die Anträge auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA sowie für die pauschale Steueranrechnung.

9. Dezember 2009

 

 

Gutes Steuerklima in Uri 


7. Juli 2009


29. Juni 2009



  

Neues Merkblatt über den Privaten Liegenschaftunterhalt

 

 30. April 2009

 

 

TeilRevision des Gesetzes über die direkten Steuern per 01.01.2009

Steuergesetzrevision 2008 Uri; familienfreundlichste Steuern der Schweiz 

 

  03. Dezember 2008

 

 

allgemeine Neuschätzung der Grundstücke

Am 20. September 2006 hat der Landrat eine allgemeine Neuschätzung der Grundstücke angeordnet. Der Regierungsrat wird diese Neuschätzung voraussichtlich auf den 1. Januar 2010 in Kraft setzen.

Die Schätzungen dauern voraussichtlich bis Ende 2009. Zu diesem Zweck hat die Finanzdirektion Grundstückschätzer in einem befristeten Teilzeitpensum angestellt. Der Termin der Neuschätzung und der Name des Gebäudeschätzers wird jedem Eigentümer ca. 2 Wochen vor der Schätzung schriftlich mitgeteilt.

Unter http://www.ur.ch/de/fd/afs/grundstueckschaetzungen-m542/ finden Sie

  • Weisungen der Finanzdirektion
  • Unsere Grundstückschätzer/in
  • Flyer
  • Schätzerhandbuch
  • Schätzungschema für ein Einfamilienhaus
  • Beispiel einer Grundstückschätzung

 

 16. Januar 2009

 

Medienmitteilungen

 

 

07. Juli 2009

 

 

Allgemeiner Steuerbezug der Kantons - und Gemeindesteuer  2009

Gemäss dem Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG; RB 3.2211) werden die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2009 am 1. Oktober 2009 zur Zahlung fällig. Diese Steuern sind bis 31. Oktober zu bezahlen. Nach dem 1. Oktober gestellte Steuerrechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen.

Für das Kalenderjahr 2009 hat der Regierungsrat den Ausgleichszins und den Vergütungszins unverändert auf 2.5 Prozent und den Verzugszins auf 5 Prozent festgelegt. Vor dem 31. Oktober bezahlte Steuern werden ab dem Zahlungstag bis 31. Oktober mit dem Ausgleichszins verzinst. Auf zuviel bezahlten Steuern 2009 wird ab 1. November bis zur Rückzahlung ebenfalls der Ausgleichzins gewährt. Auf zuwenig bezahlten Steuern ist der Ausgleichszins ab 1. November geschuldet. Auf dem verspätet bezahlten Steuerbetrag gemäss Schlussrechnung ist der Verzugszins geschuldet.

16. Januar 2009

 

 

Bezug der direkten Bundessteuer 2008

Für das Kalenderjahr 2009 beträgt der Vergütungszins 1.5 Prozent und der Verzugs- und Rückerstattungszins 4 Prozent.

Auf verspätetet bezahlten Bundessteuern 2008 ist der Verzugszins ab 1. April 2009 bzw. ab Verfall der Rechnung bis zur Zahlung geschuldet.

Auf zuviel bezahlter Bundessteuer 2008, die auf eine nachträglich herabgesetzte definitive oder provisorische Rechnung zurückzuführen ist, wird der Rückerstattungszins ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung gewährt.

16. Januar 2009

 

 

Archiv Steuern aktuell

 

 

                                                                                                                                                        
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