
Die Kassenkommission beschliesst, gemäss Art. 52 Bst. c der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV), jährlich den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben.
Am 7. Dezember 2011 hat sie den Zinssatz für das Jahr 2012 auf 1.25 Prozent festgelegt. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 1.5 Prozent.
Die Renten werden jährlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse der Teuerung angepasst. Die Kassenkommission entscheidet jährlich (Art. 22 Abs. 1 PKV).
Die Kassenkommission hat am 7. Dezember 2011 entschieden, die Renten per 01.01.2012 nicht zu erhöhen.
Die Kassenkommission beschliesst, gemäss Art. 52 Bst. c der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV), jährlich den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben.
Am 10. Dezember 2010 hat sie diesen Zinssatz für das Jahr 2011 auf 1.75 Prozent festgelegt. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2 Prozent.
Die Renten werden jährlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse der Teuerung angepasst. Die Kassenkommission entscheidet jährlich (Art. 22 Abs. 1 PKV).
Die Kassenkommission hat am 10. Dezember 2010 entschieden, die Renten per 01.01.2011 nicht zu erhöhen.
Mitteilung an angeschlossene Arbeitgeber, Arbeitnehmerverbände und Direktionssekretäre
Die Kassenkommission beschliesst, gemäss Art. 51 Bst. c der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV), jährlich den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben.
Am 10. Dezember 2009 hat sie diesen Zinssatz für das Jahr 2010 auf 1.5 Prozent festgelegt. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2 Prozent.
Die Renten werden jährlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse der Teuerung angepasst. Die Kassenkommission entscheidet jährlich (Art. 22 Abs. 1 PKV).
Die Kassenkommission hat am 10. Dezember 2009 entschieden, die Renten per 01.01.2010 nicht zu erhöhen.
Mitteilung der Kassenverwaltung
Mitteilung der Kassenverwaltung
Namen der Arbeitnehmervertretung
Die Kassenkommission beschliesst, gemäss Art. 51 Bst. c der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV), jährlich den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben.
Am 13. Dezember 2007 hat sie diesen Zinssatz für das Jahr 2008 auf 3.00 Prozent festgelegt. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2.75%.
Die Renten werden jährlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse der Teuerung angepasst. Die Kassenkommission entscheidet jährlich (Art. 22 Abs. 1 PKV).
Die Kassenkommission hat am 13. Dezember 2007 entschieden, die Renten per 01.01.2008 mit 0.5 Prozent der Teuerung anzupassen.
Seit dem Januar 2005 sind Pensionskassen gesetzlich verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um Missbräuche in der Anlagetätigkeit zu verhindern. Die Pensionskasse Uri hat sich zu Jahresbeginn dem "Verhaltenskodex in der Beruflichen Vorsorge" unterstellt.
Mit der Unterzeichnung des Kodex hat die Kassenkommission, die mit den Kapitalanlagen betrauten Personen verschärften Regeln unterstellt. Dies mit dem Ziel missbräuchliche Eigengeschäfte auf Grund von "Insiderwissen" zu verhindern.
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2005