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Pensionskasse Uri aktuell

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Medienmitteilung der Kassenkommission, Dezember 2011 

Medienmitteilung

 

Verzinsung der Altersguthaben 2012

Die Kassenkommission beschliesst, gemäss Art. 52 Bst. c der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV), jährlich den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben.

Am 7. Dezember 2011 hat sie den Zinssatz für das Jahr 2012 auf 1.25 Prozent festgelegt. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 1.5 Prozent.

 

Kein Teuerungsausgleich auf den renten im 2012

Die Renten werden jährlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse der Teuerung angepasst. Die Kassenkommission entscheidet jährlich (Art. 22 Abs. 1 PKV).

Die Kassenkommission hat am 7. Dezember 2011 entschieden, die Renten per 01.01.2012 nicht zu erhöhen.

 

Übersicht Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge 2012

Beiträge 2012

  

Jahresbericht und Jahresrechnung 2010

  

Medienmitteilung der Kassenkommission, Dezember 2010

Medienmitteilung

 

Verzinsung der Altersguthaben 2011

Die Kassenkommission beschliesst, gemäss Art. 52 Bst. c der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV), jährlich den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben.

Am 10. Dezember 2010 hat sie diesen Zinssatz für das Jahr 2011 auf 1.75 Prozent festgelegt. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2 Prozent.

 

Teuerungsausgleich auf den renten im 2011

Die Renten werden jährlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse der Teuerung angepasst. Die Kassenkommission entscheidet jährlich (Art. 22 Abs. 1 PKV).

Die Kassenkommission hat am 10. Dezember 2010 entschieden, die Renten per 01.01.2011 nicht zu erhöhen.


Übersicht Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge 2011

Beiträge 2011

 

Totalrevision der Verordnung über die Pensionskasse Uri; Geschäft vor dem Landrat

 

Jahresbericht und Jahresrechnung 2009

 

 

Totalrevision der Verordnung über die Pensionskasse Uri; Zwischenstand März 2010

Mitteilung an angeschlossene Arbeitgeber, Arbeitnehmerverbände und Direktionssekretäre

 

Medienmitteilung der Kassenkommission,  Dezember 2009

Medienmitteilung

 

Verzinsung der Altersguthaben 2010

Die Kassenkommission beschliesst, gemäss Art. 51 Bst. c der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV), jährlich den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben.

Am 10. Dezember 2009 hat sie diesen Zinssatz für das Jahr 2010 auf 1.5 Prozent festgelegt. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2 Prozent. 

 


Teuerungsausgleich auf den renten im 2010

Die Renten werden jährlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse der Teuerung angepasst. Die Kassenkommission entscheidet jährlich (Art. 22 Abs. 1 PKV).

Die Kassenkommission hat am 10. Dezember 2009 entschieden, die Renten per 01.01.2010 nicht zu erhöhen.

 

Mitteilung der Kassenverwaltung, September 2009

Mitteilung der Kassenverwaltung

 

Jahresbericht und Jahresrechnung 2008

 

Mitteilung der Kassenverwaltung, April 2009

Mitteilung der Kassenverwaltung

 

Medienmitteilung der Kassenkommission, Dezember 2008

Medienmitteilung

 

Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2007

 

Wahl der Arbeitnehmervertretung in die Kassenkommission der Pensionskasse Uri für die Periode vom 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012

Namen der Arbeitnehmervertretung

 

Wahl der Delegierten für die Wahl der Arbeitnehmervertretung in die Kassenkommission der Pensionskasse Uri

Namen der Delegierten

 

Verzinsung der Altersguthaben 2008

Die Kassenkommission beschliesst, gemäss Art. 51 Bst. c der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV), jährlich den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben.

Am 13. Dezember 2007 hat sie diesen Zinssatz für das Jahr 2008 auf 3.00 Prozent festgelegt. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2.75%.

 

Teuerungsausgleich auf den Renten im 2008

Die Renten werden jährlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse der Teuerung angepasst. Die Kassenkommission entscheidet jährlich (Art. 22 Abs. 1 PKV).

Die Kassenkommission hat am 13. Dezember 2007 entschieden, die Renten per 01.01.2008 mit 0.5 Prozent der Teuerung anzupassen.

 

Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2006

 

Loyalität in der Vermögensverwaltung / Kodex

Seit dem Januar 2005 sind Pensionskassen gesetzlich verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um Missbräuche in der Anlagetätigkeit zu verhindern. Die Pensionskasse Uri hat sich zu Jahresbeginn dem "Verhaltenskodex in der Beruflichen Vorsorge" unterstellt.

Mit der Unterzeichnung des Kodex hat die Kassenkommission, die mit den Kapitalanlagen betrauten Personen verschärften Regeln unterstellt. Dies mit dem Ziel missbräuchliche Eigengeschäfte auf Grund von "Insiderwissen" zu verhindern.

 

Geschäftsbericht und Jahresrechnung

Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2005

                                
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