Kanton URI
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LANDGERICHTSPRÄSIDIUM URI

Rathausplatz 2, 6460 Altdorf

E-mail: landgericht@ur.ch

Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
  Donnerstag
 
08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.30
 
Landgerichtspräsidentin Agnes H. Planzer Stüssi     T. 041 875 22 66
Landgerichtsvizepräsident     Heinz Gisler T. 041 875 22 66
Landgerichtsschreiberin Silvana Frei T. 041 875 22 66
Landgerichtsschreiberin Karin Müller T. 041 875 22 66
Landgerichtsschreiberin Muriel Herger T. 041 875 22 66
Landgerichtsschreiberin Jessica Reuille Meier T. 041 875 22 66

 

Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsbezirk Uri (Kanton Uri exkl. Gemeinden Andermatt, Hospental und Realp).

Sachliche Zuständigkeit: Das Landgerichtspräsidium Uri beurteilt und entscheidet Streitigkeiten aus Zivil- und Strafsachen gemäss Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272.O), Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) und nach Massgabe der Bestimmungen des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG; RB 2.3221).

Das Landgerichtspräsidium ist insbesondere zuständig für:

  • Eheschutzmassnahmen;
  • Ehescheidung auf gemeinsames Begehren;
  • Forderungsstreitigkeiten bis CHF 30’000.— (vorgängig muss ein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden sein); 
  • Rechtsöffnungen; Konkurse;
  • Rechtsschutz in klaren Fällen;
  • Vorsorgliche Massnahmen;
  • Gerichtliche Verbote;
  • Schutzschriften;
  • Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Bitte beachten Sie:

  • Die Anrufung des Gerichts löst Kostenfolgen aus.
  • Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.
  • Eingaben können schriftlich per Post oder zertifiziertem Mail (vgl. Hinweis zu elektronischen Eingaben) eingereicht werden. Die Eingaben sind rechtsgültig zu unterzeichnen. 
  • Unter dem Link Formulare stehen Ihnen diverse Formulare und Merkblätter online zur Verfügung.


Hinweis zu elektronischen Eingaben   

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