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Urner Berglandschaft
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Aufgaben der Schlichtungsbehörde

  • Die Schlichtungsbehörde ist für sämtliche Schlichtungsverfahren zuständig, auch für diejenigen, in denen eine paritätische Vertretung verlangt wird.
  • Die Schlichtungsstelle übernimmt diverse Aufgaben, die bis 2010 die Vermittlerämter in den Gemeinden wahrnahmen.
  • Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für Schlichtungsversuche in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
  • Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen und Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz ist die Schlichtungsbehörde paritätisch besetzt. In diesen Fällen ist die Schlichtungsbehörde ausserdem als Rechtsberatungsstelle vorgesehen.
  • Die Schlichtungsbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder auf Antrag der klagenden Partei vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2'000 Franken selbst entscheiden. 
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