
Der Kanton ist gemäss Artikel 16 des kantonalen Gesundheitsgesetzes verpflichtet, eine Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention zu führen. Er kann diese Aufgabe auch an Dritte delegieren. Der Kanton hat mit dem Verein Gesundheitsförderung Uri eine vierjährige Programmvereinbarung für die Führung der kantonalen Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention abgeschlossen.
Die Fachstelle ist seit Sommer 2008 in Betrieb und beschäftigt vier Personen mit insgesamt 180 Stellenprozenten:
Gesundheitsförderung Uri
Q4 Altdorf Ost
Hellgasse 23
6460 Altdorf
Telefon 041 500 47 27
www.gesundheitsfoerderung-uri.ch
info@gesundheitsfoerderung-uri.ch