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Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung

Die Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Für viele sind die hohen Prämien eine finanzielle Belastung. Der Kanton leistet deshalb den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien.

 

Sachbearbeiterinnen    

Heidi Malnati
heidi.malnati@ur.ch        

Telefon 041 875 22 42
Telefax 041 875 21 54

 

Silvia Christen
silvia.christen@ur.ch    

Telefon 041 875 22 37
Telefax 041 875 21 54

oder    

praemienverbilligung@ur.ch

 

 

 

Prämienverbilligung 2012

Die Prämienverbilligung 2012 ist in Vorbereitung.

Ende Februar 2012 erhalten Personen, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, ein persönlich adressiertes Antragsformular per Post zugestellt.

Antragsformulare sind zudem erhältlich bei der Gemeindeverwaltung des Wohnorts, bei den Geschäftsstellen der Krankenkassen im Kanton Uri oder beim Amt für Gesundheit, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf.

Anträge sind bis zum 30. April 2012 einzureichen. Auf schriftliches Gesuch hin kann das Amt für Gesundheit die Frist bis zum 30. Juni 2012 verlängern. Später eingereichte Anträge sind definitiv verwirkt.

                                                                                                            
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