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Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung

 

Die Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Für viele sind die hohen Prämien eine finanzielle Belastung. Der Kanton leistet deshalb den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien.

 

Sachbearbeiterinnen    

Heidi Malnati
heidi.malnati@ur.ch        

Telefon 041 875 22 42
Telefax 041 875 21 54

 

Silvia Christen
silvia.christen@ur.ch    

Telefon 041 875 22 42
Telefax 041 875 21 54

oder    

praemienverbilligung@ur.ch

 

 

Prämienverbilligung 2010 - Neuerungen

Medienmitteilung vom 14. Dezember 2009

 

Prämienverbilligung 2010

Die Bearbeitung der Prämienverbilligung 2010 läuft auf Hochtouren. 

Bis Ende April 2010 sind ca. 9'000 Anträge auf Prämienverbilligung beim Amt für Gesundheit eingegangen. Die Anträge werden generell nach Posteingang verarbeitet. Der Versand der Verfügungen (Entscheid) über die Prämienverbilligung erfolgt wöchentlich; die Auszahlungen werden nach Ablauf der Einsprachefrist von 20 Tagen automatisch ausgelöst.

Gemäss Artikel 14 Absatz 3 und Absatz 4 des Reglements über die Prämienverbilligung (PVR) können wir Anträge, die nach dem 30. Juni 2010 bei uns eingehen, leider nicht mehr annehmen. Diese sind definitiv verwirkt. 
 

                                                                                                            
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