
Die Bereinigung der altrechtlichen Pfandrechte konnte in allen Gemeinden per Ende November 2008 abgeschlossen werden. Sämtliche Altgülten, Handschriften und Obligos wurden entweder gelöscht oder kraftlos erklärt.
Im Interesse der Erhaltung von wertvollem Kulturgut können die entkräfteten/gelöschten Altgülten ect. nach wie vor dem Staatsarchiv (Bahnhofstrasse 13, 6460 Altdorf) zur Aufbewahrung abgegeben werden.
Der neue überarbeitete Grundbuchgebührentarif trat am 01. Mai 2007 in Kraft.