
Bahnhofstrasse 43, 6460 Altdorf
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch und Freitag: | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.30 |
| Iris Näpflin | Kanzlei |
T. 041 875 22 59 F. 041 875 22 49 |
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| Georges Danioth | Grundbuchverwalter | T. 041 875 22 56 | georges.danioth@ur.ch |
| Annemarie Pittet | Grundbuchverwalter-Stv. | T. 041 875 22 71 | annemarie.pittet@ur.ch |
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register über Bestand und Umfang privater Rechte an Grundstücken. Es umfasst das Tagebuch, das Hauptbuch, die Grundstückbeschreibung, die auf der amtlichen Vermessung beruhenden Pläne, die Belege und die Hilfsregister.
Das Grundbuch ist nach Gemeinden angelegt und wird im Kanton Uri in elektronischer Form (EDV-Grundbuch) geführt. Der Kanton Uri bildet einen Grundbuchkreis.
Jede Person kann ohne Nachweis einer Berechtigung erfahren, wer Eigentümer eines Grundstückes ist. Das Grundbuch ist insofern öffentlich. Eine weitergehende Auskunft (namentlich über Pfandrechte, Dienstbarkeiten ect.) wird zum Schutz des Grundeigentümers nur erteilt, wenn der Gesuchsteller ein berechtigtes (rechtlich schutzwürdiges) Interesse geltend macht.
Die Schiffe im Kanton Uri sind, entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Schiffsregister, sinngemäss wie Grundstücke im Schiffsregister eintragen zu lassen.
Das Grundbuchamt des Kantons Uri nimmt selber keine Beurkundungen vor. Hiefür sind die Notarinnen und Notare zuständig. Die unmittelbare Aufsicht über die Urkundspersonen übt die Justizdirektion Uri aus. Sie führt das Verzeichnis der im Kanton Uri tätigen Notarinnen und Notare.
Weitere Hinweise zur Tätigkeit der Urkundspersonen siehe unter www.urilaw.ch.
Für die Erstellung von Grundbuchplänen und anderen graphischen Produkten sowie geographische Auswertungen und Datenmodelle ist im Kanton Uri die Lisag, Industriezone Schächenwald, 6460 Altdorf, zuständig. Die Lisag ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Altdorf.
Weitere Hinweise zur Lisag siehe unter www.lisag.ch.
Für die Nachführung des Vermessungswerks (Teilung und Vereinigung von Grundstücken sowie Grenzänderungen) ist der zuständige Nachführungsgeometer zu konsultieren (Sennhauser, Werner & Rauch AG, Industriezone Schächenwald, 6460 Altdorf).
Weitere Hinweise zur Sennhauser, Werner & Rauch AG siehe unter www.swr.ch.