
Die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand ist die zentrale Behörde für Adoptionen im Kanton Uri. Hier können Sie sich über die Voraussetzungen einer Adoption informieren.
Unter den nachstehenden Rubriken erhalten Sie Auskünfte zu
Gesetzliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 264 - 269
Auskünfte und Gesuchsformulare
erhalten Sie bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Telefon-Nr. 041 875 22 51 (Josef Zurfluh), E-Mail abz.jd.@ur.ch oder bei der
| Schweizer Fachstelle für Adoption |
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Hofwiesenstrasse 3 |
Pilatusstrasse 18 |
und beim Bundesamt für Justiz, Zentralbehörde zur Behandlung Internationaler Adoptionen, Bern, wo Sie auch Erläuterungen zum Haager Adoptionsübereinkommen finden.
Fachliteratur zum Thema "Adoption"