Kanton URI
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Adoption

Die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand ist die zentrale Behörde für Adoptionen im Kanton Uri. Hier können Sie sich über die Voraussetzungen einer Adoption informieren.

Unter den nachstehenden Rubriken erhalten Sie Auskünfte zu

Gesetzliche Grundlagen

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 264 - 269

 

Auskünfte und Gesuchsformulare

erhalten Sie bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Telefon-Nr. 041 875 22 51 (Josef Zurfluh),  E-Mail abz.jd.@ur.ch oder bei der

Schweizer Fachstelle für Adoption

Hofwiesenstrasse 3
8042 Zürich
Tel.: 044 360 80 90
Fax: 044 360 80 99
Mail: adoption@magiconline.ch
Internet: www.adoption.ch

Pilatusstrasse 18
6003 Luzern
Tel. 041 210 59 10 (Frau Giger)



und beim Bundesamt für Justiz, Zentralbehörde zur Behandlung Internationaler Adoptionen, Bern, wo Sie auch Erläuterungen zum Haager Adoptionsübereinkommen finden.

Fachliteratur zum Thema "Adoption"

 

 

 

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