
Wenn Sie im Kanton Uri Wohnsitz haben, ist die Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, für die Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche zuständig.
Rechtsgrundlage
Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Massgebend sind folgende Rechtsgrundlagen:
| Bund: | Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts |
| SR 141.0 BüG) | |
| Kanton: | Gesetz über den Erwerb des Landrechtes des Kantons Uri (RB 1.4121) |
| Gemeinde: | Gemeindeordnung bzw. Einbürgerungsverordnung. |
| Der Gemeinderat Ihrer Wohnsitzgemeinde erteilt Ihnen gerne weitere | |
| Auskünfte | |
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Die einzelnen Merkblätter informieren Sie über die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Voraussetzungen, das Verfahren sowie die Gebühren.
Gesuchsformulare
Die Gesuchsformulare können bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Telefon 041 875 22 53, oder per E-Mail abz.jd@ur.ch bestellt werden.
Auskünfte
erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 041 875 22 51 (Josef Zurfluh) und 041 875 22 53 (Petra Tresch) oder per E-Mail abz.jd@ur.ch. Im Übrigen verweisen wir Sie auf die Ausführungen des Bundesamts für Migration (BFM) in Bern.
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