Kanton URI
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Uri - Land der Bergbahnen
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Einbürgerung

Wenn Sie im Kanton Uri Wohnsitz haben, ist die Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, für die Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche zuständig.


Rechtsgrundlage

Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Massgebend sind folgende Rechtsgrundlagen:

Bund: Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
  SR 141.0 BüG)
   
Kanton: Gesetz über den Erwerb des Landrechtes des Kantons Uri (RB 1.4121)
   
Gemeinde:    Gemeindeordnung bzw. Einbürgerungsverordnung.
  Der Gemeinderat Ihrer Wohnsitzgemeinde erteilt Ihnen gerne weitere
  Auskünfte
   
   

Es wird unterschieden zwischen

  • Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen
    und Ausländern im Kanton Uri

Merkblatt im PDF-Format

  • Erleichterte Einbürgerung

Merkblatt im PDF-Format

  • Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und
    Bürgern in einer urnerischen Gemeinde

Merkblatt im PDF-Format
Formular im PDF-Format


Die einzelnen Merkblätter informieren Sie über die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Voraussetzungen, das Verfahren sowie die Gebühren.


Gesuchsformulare

Die Gesuchsformulare können bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Telefon 041 875 22 53, oder per E-Mail abz.jd@ur.ch bestellt werden.


Auskünfte

erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 041 875 22 51 (Josef Zurfluh) und 041 875 22 53 (Petra Tresch) oder per E-Mail abz.jd@ur.ch. Im Übrigen verweisen wir Sie auf die Ausführungen des Bundesamts für Migration (BFM) in Bern.


Links

Bundesamt für Migration (BFM)

Einbürgerungsinfos auf ch.ch                        

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