Kanton URI
Schnellzugriff:

Urner Berglandschaft
Rubrikennavigation: Lageplan
Pfad: Behörden > Regierung und Verwaltung > Justizdirektion > Zivilstandsamt > Eingetragene Partnerschaft

EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT

Die eingetragene Partnerschaft bedeutet für die gleichgeschlechtlichen Paare eine Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft. Die Partner bzw. die Partnerinnen sind einander zu Beistand und Rücksicht verpflichtet. Sie sorgen gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt ihrer Gemeinschaft.

Merkblatt eingetragene Partnerschaft

 

Vorbereitung der Eintragung der Partnerschaft

Die Partner wenden sich an das Zivilstandsamt am Wohnort einer der beiden Partnerinnen oder eines der beiden Partner und legen die notwendigen Dokumente vor:

Schweizer Bürger

  • Personenstandsausweis und Niederlassungsausweis oder Wohnsitzbescheinigung

Ausländische Staatsangehörige

  • Wohnsitzbescheinigung sowie die von ihrem Staat ausgestellten Dokumente betreffend Geburt, Geschlecht, Name, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit

Partnerinnen oder Partner, die verheiratet gewesen sind oder in eingetragener Partnerschaft gelebt haben

  • Bestätigung über die Eheauflösung oder die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Das Gesuchsformular für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft ist beim Zivilstandsamt erhältlich.

Nach Rückgabe des ausgefüllten Formulars und nach Einreichen der erforderlichen Dokumente müssen die Partner bzw. die Partnerinnen noch persönlich gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen.

Die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte prüft das Gesuch und teilt den Gesuchstellenden schriftlich mit, ob die Partnerschaft eingegangen und beurkundet werden kann. Das Zivilstandsamt vereinbart die Einzelheiten des Vollzugs. Die Beurkundung muss spätestens drei Monate, nachdem der Entscheid über das positive Ergebnis des Vorverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden.

Auslandschweizer bzw. Auslandschweizerinnen können das Gesuch durch Vermittlung der zuständigen diplomatischen oder konsulatirschen Vertretung der Schweiz einreichen.

 

Ausländische partner

Die für ausländische Partner erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat unterschiedlich. Da deren Beschaffung oft längere Zeit in Anspruch nimmt, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das für Sie zuständige Zivilstandsamt, damit Ihnen unliebsame Verzögerungen erspart bleiben.

 

Sprachschwierigkeiten

Wenn Sie kein deutsch sprechen, haben Sie sowohl zur Vorbereitung der Eintragung der Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt als auch zur Eintragung selbst eine dolmetschende Person mitzubringen, welche die deutsche Sprache fliessend beherrscht. Die dolmetschende Person darf weder mit Ihnen noch mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin verwandt sein.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte persönlich und zusammen mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin an das zuständige Zivilstandsamt.

 

Eintragung der partnerschaft

Beim Zivilstandsamt Uri sind Eintragungen von Partnerschaften zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
  14.00 - 17.00 Uhr

Im Jahr 2011 finden die Eintragungen von Partnerschaften an Samstagen (Zusatzgebühr Fr. 75.--) wie folgt statt: 

Samstag, 10. September 2011 vormittags
Samstag, 8. Oktober 2011 vormittags

Im Jahr 2012 finden die Eintragungen von Partnerschaften an Samstagen (Zusatzgebühr Fr. 75.--) wie folgt statt:

Samstag, 21. April 2012 vormittags
Samstag, 26. Mai 2012 vormittags
Samstag, 8. September 2012 vormittags
Samstag, 6. Oktober 2012 vormittags

An diesen Tagen finden die Eintragungen von Partnerschaften ausschliesslich auf dem Zivilstandsamt Uri in Altdorf statt.

 

Lokale für die eintragung von partnerschaften

ZIVILSTANDSAMT URI

In der Regel finden die Eintragungen von Partnerschaften im Trauungslokal des Zivilstandsamtes Uri an der Marktgasse 6 in Altdorf statt.


Zivilstandsamt Uri (Es finden etwa 25 Gäste Platz)

 
Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Eintragung der Partnerschaft in folgenden Gemeinden registrieren zu lassen (Sitzungszimmer der Gemeindekanzlei):

Altdorf (Fremdenspital) Flüelen Seedorf
Andermatt Gurtnellen Seelisberg
Attinghausen Hospental Sisikon
Bauen Isenthal Unterschächen
Bürglen Spiringen Wassen
Erstfeld Schattdorf  

Gerne informieren wir Sie über die Grösse und die Art der Lokale und die zusätzlichen Gebühren (Zusatzgebühr Fr. 100.-- bis Fr. 200.--) in den Aussengemeinden.

 

Spezielle lokale für die eintragung von partnerschaften

Schloss A Pro, Seedorf

Sie können sich in der schönen Schloss-Stube des Schloss A Pro trauen lassen. Der Termin für die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft ist direkt beim Zivilstandsamt Uri zu reservieren (Tel. 041 875 22 80).

Für allfällige Apéro- und/oder Tischreservationen bitten wir Sie, sich direkt an Herrn René Gisler, Schloss A Pro (Tel. 041 870 65 32) zu wenden.



Schloss A Pro (Es finden etwa 25 Gäste Platz)

 

Schloss rudenz, flüelen

Sie können sich im Rittersaal des Schlosses Rudenz in Flüelen trauen lassen. Der Termin für die Beurkundung der Eingetragenen Partnerschaft ist direkt beim Zivilstandsamt Uri zu reservieren (Tel. 041 875 22 80).

Für eine allfällige Miete des Schlossparks bitten wir Sie, sich direkt an die Gemeindekanzlei Flüelen (Tel. 041 874 10 10) zu wenden.

Schloss Rudenz




Rittersaal im Schloss Rudenz (Es finden etwa 25 Gäste Platz)





    

            
Seite drucken