
Die eingetragene Partnerschaft bedeutet für die gleichgeschlechtlichen Paare eine Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft. Die Partner bzw. die Partnerinnen sind einander zu Beistand und Rücksicht verpflichtet. Sie sorgen gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt ihrer Gemeinschaft.
Merkblatt eingetragene Partnerschaft
Die Partner wenden sich an das Zivilstandsamt am Wohnort einer der beiden Partnerinnen oder eines der beiden Partner und legen die notwendigen Dokumente vor:
Das Gesuchsformular für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft ist beim Zivilstandsamt erhältlich.
Nach Rückgabe des ausgefüllten Formulars und nach Einreichen der erforderlichen Dokumente müssen die Partner bzw. die Partnerinnen noch persönlich gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
Die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte prüft das Gesuch und teilt den Gesuchstellenden schriftlich mit, ob die Partnerschaft eingegangen und beurkundet werden kann. Das Zivilstandsamt vereinbart die Einzelheiten des Vollzugs. Die Beurkundung muss spätestens drei Monate, nachdem der Entscheid über das positive Ergebnis des Vorverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden.
Auslandschweizer bzw. Auslandschweizerinnen können das Gesuch durch Vermittlung der zuständigen diplomatischen oder konsulatirschen Vertretung der Schweiz einreichen.
Die für ausländische Partner erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat unterschiedlich. Da deren Beschaffung oft längere Zeit in Anspruch nimmt, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das für Sie zuständige Zivilstandsamt, damit Ihnen unliebsame Verzögerungen erspart bleiben.
Wenn Sie kein deutsch sprechen, haben Sie sowohl zur Vorbereitung der Eintragung der Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt als auch zur Eintragung selbst eine dolmetschende Person mitzubringen, welche die deutsche Sprache fliessend beherrscht. Die dolmetschende Person darf weder mit Ihnen noch mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin verwandt sein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte persönlich und zusammen mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin an das zuständige Zivilstandsamt.
Beim Zivilstandsamt Uri sind Eintragungen von Partnerschaften zu folgenden Zeiten möglich:
| Montag bis Freitag | 09.00 - 11.00 Uhr |
| 14.00 - 17.00 Uhr |
Im Jahr 2011 finden die Eintragungen von Partnerschaften an Samstagen (Zusatzgebühr Fr. 75.--) wie folgt statt:
| Samstag, 10. September 2011 | vormittags |
| Samstag, 8. Oktober 2011 | vormittags |
Im Jahr 2012 finden die Eintragungen von Partnerschaften an Samstagen (Zusatzgebühr Fr. 75.--) wie folgt statt:
| Samstag, 21. April 2012 | vormittags |
| Samstag, 26. Mai 2012 | vormittags |
| Samstag, 8. September 2012 | vormittags |
| Samstag, 6. Oktober 2012 | vormittags |
An diesen Tagen finden die Eintragungen von Partnerschaften ausschliesslich auf dem Zivilstandsamt Uri in Altdorf statt.
In der Regel finden die Eintragungen von Partnerschaften im Trauungslokal des Zivilstandsamtes Uri an der Marktgasse 6 in Altdorf statt.
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Zivilstandsamt Uri (Es finden etwa 25 Gäste Platz)
Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Eintragung der Partnerschaft in folgenden Gemeinden registrieren zu lassen (Sitzungszimmer der Gemeindekanzlei):
| Altdorf (Fremdenspital) | Flüelen | Seedorf |
| Andermatt | Gurtnellen | Seelisberg |
| Attinghausen | Hospental | Sisikon |
| Bauen | Isenthal | Unterschächen |
| Bürglen | Spiringen | Wassen |
| Erstfeld | Schattdorf |
Sie können sich in der schönen Schloss-Stube des Schloss A Pro trauen lassen. Der Termin für die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft ist direkt beim Zivilstandsamt Uri zu reservieren (Tel. 041 875 22 80).
Für allfällige Apéro- und/oder Tischreservationen bitten wir Sie, sich direkt an Herrn René Gisler, Schloss A Pro (Tel. 041 870 65 32) zu wenden.
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Schloss A Pro (Es finden etwa 25 Gäste Platz)
Sie können sich im Rittersaal des Schlosses Rudenz in Flüelen trauen lassen. Der Termin für die Beurkundung der Eingetragenen Partnerschaft ist direkt beim Zivilstandsamt Uri zu reservieren (Tel. 041 875 22 80).
Für eine allfällige Miete des Schlossparks bitten wir Sie, sich direkt an die Gemeindekanzlei Flüelen (Tel. 041 874 10 10) zu wenden.
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Schloss Rudenz
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Rittersaal im Schloss Rudenz (Es finden etwa 25 Gäste Platz)