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Urner Talboden
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Familienforschung

Auskünfte aus den Zivilstandsregistern (Familienforschung)

  1. Grundsätze

    Das Zivilstandsamt erteilt über registrierte Personendaten keine mündlichen Auskünfte. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erteilt das Zivilstandsamt schriftliche Auskünfte und gewährt nach Vorliegen einer Bewilligung der Aufsichtsbehörde Einsicht in die Register (Familien- und Einzelregister).

  2. Registerauszüge und schriftliche Auskünfte

    Registerauszüge und schriftliche Auskünfte werden gewährt, wenn die darin enthaltenen Angaben sich auf Daten beziehen, die den Personenstand der ersuchenden Person selber betreffen, oder die Namen und Vornamen, die Kantons- und Gemeindebürgerrechte sowie die Lebensdaten (gemeint sind Ort und Datum der Geburt, der Trauung und des Todes) ihrer eigenen Vorfahren (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern, Ururgrosseltern) und ihrer eigenen Nachkommen (Kinder, Grosskinder, Urgrosskinder, Ururgrosskinder) und schliesslich die Daten, welche den aktuellen Personenstand des Ehegatten (jedoch nicht eines früheren Ehegatten) betreffen.

    Die Auszüge und schriftlichen Auskünfte des Zivilstandsamtes sind kostenpflichtig. 

  3. Einsichtnahme in die Zivilstandsregister

    Das Zivilstandsamt gewährt auf Verlangen und nach Vorliegen einer datenschutzrechtlichen Bewilligung der Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Einsicht in die Register. Es handelt sich dabei um Geburtsregister, Todesregister, Eheregister und Bürgerregister. Die Angaben und Unterlagen für ein entsprechendes Gesuch gehen aus dem Gesuchsformular hervor. Die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand verbindet eine allfällige Bewilligung mit Auflagen zur Sicherheit des Datenschutzes.

    Bei der Einsichtnahme sind die Bücher mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die Register dürfen nicht aus den Amtsräumen des Zivilstandsamts entfernt werden. Zum Schutz des Archivgutes ist es untersagt, in den Büchern Verweisungen oder Anmerkungen anzubringen, auch nicht mit Bleistift.

    Das Zivilstandsamt stellt für seine Mitwirkung bei einer Konsultation der Register, die sich nicht auf eine blosse Beaufsichtigung beschränkt, pro halbe Stunde oder angebrochene halbe Stunde Fr. 50.00 in Rechnung.

Auskünfte und Gesuchsformular

erhalten Sie unter Telefon-Nr. 041 875 22 53 (Josef Zurfluh)/E-Mail unter abz.jd@ur.ch oder beim Zivilstandsamt Uri unter Telefon-Nr. 041 875 22 80 (Irma Loretz)/E-Mail unter zivilstandsamt@ur.ch.

Gesuchsformular

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