

Gesellschaften, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, und die auf die Revision der Jahresrechnung 2008 im Sinne von Art. 727a Abs. 2 OR verzichten wollen (Opting-out), müssen den Verzicht bis zum 30.06.2009 beschlossen haben. Die entsprechende Handelsregisteranmeldung kann zusammen mit den Belegen auch nach dem 30. Juni 2009 eingereicht werden.
Geschäfte, welche noch vor dem 31. Dezember 2009 in das Handelsregister einzutragen sind, sind bis spätestens am 18. Dezember 2009 eintragungsfähig beim Handelsregisteramt einzureichen.
Die Einträge im Handelsregister sind öffentlich. Sie werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert und können unter www.zefix.ch/shab abgerufen werden. Vom 1. Januar 2010 an werden diese SHAB-Publikationen ohne weitere Redaktion elektronisch übernommen und im Urner Amtsblatt veröffentlicht (Art. 35 Abs. 3 HRegV).
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Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen vorab bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen.