Kanton URI
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Uri - Land der Bergbahnen
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Kindesanerkennung

Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen.

Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt.

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes beurkundet werden. Das Zivilstandsamt Uri empfiehlt nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.

Die Kindesanerkennung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen.

Für die Beurkundung einer Anerkennung bitten wir Sie, telefonisch mit dem zuständigen Zivilstandsamt Kontakt aufzunehmen (Tel. 041 875 22 80).

Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz

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