
Wenn Sie im Kanton Uri Wohnsitz haben, ist die Justizdirektion, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, für die Bearbeitung von Namensänderungsgesuchen zuständig.
Die Änderung des Namens (Familienname und Vorname) kann bewilligt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen (Artikel 30 Absatz 1 ZGB).
Geschiedene Frauen können innerhalb eines Jahres seit der rechtskräftigen Scheidung beim Zivilstandsamt die Wiederannahme des früheren Familiennamens beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Wiederannahme des früheren Namens nur noch über eine ordentliche Namensänderung möglich.
Hier finden Sie detaillierte Auskünfte zu Namensänderungen.
Gesuch
Das Gesuch ist unterzeichnet mit sämtlichen Unterlagen an folgende Adresse zu schicken:
Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf.
Was geschieht nach der Einreichung des Namensänderungsgesuchs?
Das Namensänderungsgesuch wird geprüft. Sofern notwendig, wird zwischen den Gesuchstellenden und der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand eine Besprechung durchgeführt. Nach Rechtskraft des Namensänderungsentscheides veranlassen wir die Orientierung der schweizerischen Zivilstandsämter des Heimatortes. Die entsprechenden Register werden von Amtes wegen nachgeführt. Ebenso erhält die Einwohnerkontrolle des Wohnortes eine Mitteilung.
Kosten
Für einen Entscheid über Ihr Gesuch wird eine Gebühr erhoben (Fr. 200.00 bis Fr. 400.00).
Auskünfte erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 041 875 22 51 (Josef Zurfluh) oder per E-Mail unter abz.jd@ur.ch.