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Porträt

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Uri, lic. iur. et lic. phil. Karl Stadler, ist seit dem 1. Januar 2012 im Amt. Er ist selbständiger Fürsprech, mit Büro in Altdorf.

 

Vor seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter war er unter anderem zwischen 1994 und 2011 als Staatsanwalt und Richter tätig.


Der kantonale Datenschutzbeauftragte ist administrativ der Justizdirektion des Kantons Uri angegliedert. Ihm steht ein Stellenpensum von 20 Prozent zur Verfügung. Er erfüllt seine Aufgabe unabhängig.

Aufgabe und Auftrag

Der Datenschutzbeauftragte ist als unabhängiges Kontrollorgan zuständig für die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in den Verwaltungsstellen (wie z.B. Ämter, Schulen, Gemeinden oder das Kantonsspital Uri) bei der Bearbeitung von Personendaten. Er berät die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und Gesuche von öffentlicher und privater Seite. Er:

  • überwacht die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz
  • berät die Behörden bei der Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz
  • nimmt Stellung zu Entwürfen von Erlassen und zu Massnahmen, die für den Datenschutz von erheblicher Bedeutung sind 
  • vermittelt zwischen Behörden und Privaten

Der Datenschutzbeauftragte erfüllt diese Aufgaben, indem er insbesondere:

  • Kontrollen bei den öffentlichen Organen durchführt
  • Geplante Datenbearbeitungen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheit der betroffenen Personen in sich bergen, vor der Inbetriebnahme überprüft 
  • Eingaben behandelt, die den Datenschutz betreffen 
  • Mit den Kontrollorganen der andere Kantone, des Bundes und des Auslandes zusammenarbeitet 
  • Dem Landrat gegenüber Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegt.


Zuständigkeit

Der Datenschutzbeauftragte ist zuständig für Angelegenheiten, welche die kantonale und kommunale Verwaltung betrifft.

Betrifft eine Anfrage Datenbearbeitung und Datenbekanntgabe durch private Personen (Krankenkassen, Versicherungen, Banken) oder Bundesbehörden, ist der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte zuständig (www.edoeb.admin.ch).

                
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