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Was ist Datenschutz?

Beim Datenschutz stehen, anders als der Begriff zunächst vermuten lässt, nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden. Rechtlicher Ausgangspunkt ist das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre. Die Grundidee ist, dass jede Person Anspruch auf den Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten hat. Als besonders gefährdend werden die Situationen angesehen, in denen große Organisationen Informationen - möglicherweise ohne Kenntnis der betroffenen Personen - sammeln, speichern, auswerten und/oder weiterverbreiten.

Dabei kann es sich sowohl um staatliche Stellen (z.B. Polizei und Geheimdienste, gesetzliche Sozialversicherungen, sonstige Ämter und Behörden) wie auch private Organisationen wie z.B. Firmen, welche Informationen über Konsumentinnen und Konsumenten sammeln („Supercard“, „Cumulus-Karte“), Adresshandel, Arbeitgeber etc. handeln. Im Schweizer Recht sollen diesbezüglich Gesetze dem Schutz der Privatsphäre dienen.

Im Schweizer Recht wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich. Da jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre darstellt, muss dafür im Einzelfall eine gesetzliche Grundlage vorliegen. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich regeln.

Im privaten Bereich existieren nicht so viele Regelungen. Diese sind in den meisten Fällen auch weniger konkret und lassen den datenverarbeitenden Stellen mehr Freiheit. Ein rechtlicher Grund für diese Situation besteht darin, dass auch die privaten Stellen, die die Daten Dritter verarbeiten, sich dabei auf bestimmte Grundrechte (z.B. Wirtschaftsfreiheit) berufen können. Die datenschutzrechtlichen Regelungen sollen einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Rechtspositionen herbeiführen.

Das Datenschutzrecht beschränkt sich auf den Schutz natürlicher, lebender Personen. Die wesentlichen und grundlegenden Vorschriften für den öffentlichen Bereich finden sich für die öffentlichen Stellen des Bundes, Kantone und Gemeinden im Bundesgesetz über den Datenschutz und dem Kantonalen Datenschutzgesetz. Daneben gibt es eine Reihe von sog. bereichsspezifischen Vorschriften, die über viele Gesetze verstreut sind. Darüber hinaus gibt es auch hier in speziellen Gesetzen weitere Regelungen (siehe auch „Gesetzliche Grundlagen“).

        
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