
Landschaft umfasst den gesamten Raum, wie wir ihn wahrnehmen und erleben, mit allen natürlichen und durch den Menschen geschaffenen Aspekten. Die vielfältigen Landschaften der Schweiz wurden in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die dichte Besiedlung und Nutzung des Landes bewirken eine Überlagerung oft gegenläufiger Ansprüche auf den gleichen Flächen. Natur- und Kulturwerte der Landschaften gingen dabei verloren.
Mit der Ausscheidung von Landschaftsschutzgebieten sollen besonders schöne und/oder wertvolle Landschaften im Kanton Uri vor Beeinträchtigungen bewahrt werden. Als Beeinträchtigungen gelten beispielsweise: in der Grösse unverhältnismässige Bauten, auffällige Formen und Farben, Verlust an gewachsener Vielfalt, Verlust an Naturnähe, Veränderung der grundlegenden symbolischen Bedeutung der Landschaft, Lärm- und Geruchsbelästigungen. Kantonale Landschaftsschutzgebiete verfeinern bzw. ergänzen die Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung (ML).
Uri: Das Urner Kantonsgebiet weist 28 Landschaftsschutzgebiete von überregionaler Bedeutung auf. Es handelt sich einerseits um Kulturlandschaften wie in der Schöllenen, die sich besonders durch Zeitzeugen menschlicher Aktivitäten (Bauten, Nutzungen) auszeichnen. Andererseits gibt es Naturlandschaften wie die Göscheneralp oder das Witenwasserental, die wenig zivilisatorische Einflüsse und dafür umso mehr Wildheit aufweisen. Ein weiterer Typ Landschaftsschutzgebiet ist die „Charakterlandschaft“ wie das Bergsturzgebiet Klus in Erstfeld, die sich durch die Einmaligkeit ihrer Entstehung und Erscheinungen hervorhebt. Und nicht zuletzt gibt es auch die „Vielfaltslandschaft“ wie das Ried in Silenen, welche mit ihrer Kleinräumigkeit und der hohen Vielfalt und Dichte an Strukturen hervorsticht.
Justizdirektion Uri
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