
Ein Nationalpark besteht aus einer Kern- und einer Umgebungszone. Im Alpenraum beträgt die Fläche der Kernzone mindestens 100km2, wobei mindestens 25km2 unterhalb der Waldgrenze liegen sollten. In der Kernzone wird die Natur sich selbst überlassen, und die Allgemeinheit hat nur beschränkten Zugang. Die Umgebungszone umfasst die Kernzone möglichst vollständig, bildet quasi den schützenden Mantel um den Kern. In der Umgebungszone wird die Kulturlandschaft naturnah bewirtschaftet und vor nachteiligen Eingriffen bewahrt.
Justizdirektion Uri
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