
Die Schweiz soll nach über 100 Jahren weitere Nationalpärke erhalten. Damit können aussergewöhnliche Lebensräume und besonders schöne Landschaften geschützt und aufgewertet werden. Der Bevölkerung dient ein Nationalpark als Erholungsraum und Ort, wo die Natur mittelbar erlebbar ist. Damit erhält auch der Tourismus und die nachhaltige regionale Entwicklung positive Impulse. Der Bund leistet nur Finanzhilfe an Pärke, die auf regionalen Initiativen beruhen und von der lokalen Bevölkerung getragen werden.
Mit der seit 1. Dezember 2007 gültigen nationalen Pärkeverordnung ist es neu auch möglich, ein Gebiet mit dem Label „Regionaler Naturpark“ auszuzeichnen. Bei diesem Parktyp steht die traditionelle Kulturlandschaft im Mittelpunkt. Sie wird möglichst nachhaltig entwickelt.
Justizdirektion Uri
Amt für Raumentwicklung
Abteilung Natur- und Heimatschutz
Rathausplatz 5
6460 Altdorf
Sekretariat
Linda Kempf
Tel. 041 875 24 29
Fax 041 875 24 25
linda.kempf@ur.ch
Abteilungsleiter
Georges Eich
Tel. 041 875 24 19
georges.eich@ur.ch
Akad. Sachbearbeiter
Thomas Ziegler
Tel. 041 875 28 92
thomas.ziegler@ur.ch