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Wie beim Nationalpark beträgt die Mindestfläche eines regionalen Naturparks 100km2, enthält aber keine Kernzone. Der ländliche Lebensraum kann teilweise besiedelt sein. Wichtig beim Regionalen Naturpark ist, dass ganze Gemeindeflächen mit hohen Natur- und Landschaftswerten einbezogen werden und dass sich deren Bauten und Anlagen in das Landschafts- und Ortsbild einfügen. Thematische Schwerpunkte akzentuieren die bestehenden Besonderheiten der Region. Die offiziell genehmigten Naturpärke erhoffen vom Bund entsprechende Finanzhilfe. Neben der Pflege des landschaftlichen und kulturellen Erbes sollen beispielsweise auch nachhaltige Aktivitäten in den Bereichen Tourismus, Mobilität und Energie gefördert, eine multifunktionale Landwirtschaft gestärkt und der Wald in Wert gesetzt werden.
Justizdirektion Uri
Amt für Raumentwicklung
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