Kanton URI
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SCHUTZINVENTAR

Das Verzeichnis der Schutzobjekte des Kantons Uri, auch Schutzinventar genannt, stammt aus dem Jahr 1978. Das damals mit Regierungsratsbeschluss in Kraft gesetzte Inventar hat für die meisten Urner Gemeinden noch heute Gültigkeit. Lediglich für die Gemeinden Unterschächen und Sisikon wurden mit Regierungsratsbeschluss vom 2. Februar 1999 (Unterschächen) und 3. Juli 2001 (Sisikon) neue Inventare erlassen. Derzeit sind Bestrebungen im Gange, auch für die übrigen Gemeinden das Inventar, das nicht mehr in jeder Hinsicht aktuell ist, und die neueren Forschungsergebnisse zu den Urner Denkmälern noch nicht berücksichtigt, zu revidieren.

Das Inventar umfasst, gestützt auf das NHG, sowohl Natur-, als auch Kulturdenkmäler sowie Sammlungs- und Archivbestände.

 

 Kapuzinergasse in Altdorf

 

Gemäss Art 17.2 des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG gelten Schutzobjekte, die in einem vom Bund erlassenen Inventar aufgeführt sind, ohne weiteres als Bestandteil des kantonalen Inventars.

 

Im Bereich der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes gelten folgende Inventare:







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