
Stüssihofstatt, Unterschächen
Wird ein Schutzobjekt restauriert, so kann an die Massnahmen zur Erhaltung der historischen Substanz beim Kanton das Gesuch um einen Beitrag eingereicht werden. Laut Gesetzgebung besteht kein Anrecht auf eine Unterstützung, in der Regel trägt der Kanton indes rund 20% der beitragsberechtigten Kosten. In vielen Fällen ist es möglich, dass auch ein Bundesbeitrag in ähnlicher Höhe erwirkt werden kann.
Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Die Gesuchsformulare sind vollständig auszufüllen. Die Beitragssprechung wird von Bedingungen abhängig gemacht. Insbesondere erfolgt in der Regel ein Grundbucheintrag zugunsten des Kantons (und allenfalls des Bundes), um die Schutzziele sicherzustellen. Ferner sind die Arbeiten planerisch und fotografisch zu dokumentieren. Sie müssen zudem durch den kantonalen Denkmalpfleger begleitet werden.
Der Kanton unterstützt namentlich auch die Erneuerung von traditionellen Schindeldächern und Schindelfassaden in schützenswerten Ortsbildern und Landschaften. An die Arbeiten werden in der Regel Beiträge in der Höhe von 40% ausgerichtet. Ein zusätzlicher Bundesbeitrag ist in diesen Fällen nicht möglich.
Kontakt:
Eduard Müller
Denkmalpfleger
Tel. 041 875 28 82
Fax 041 872 24 25
Mail edi.mueller@ur.ch
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