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Rechtsdienst

Der Rechtsdienst betreut und koordiniert die kantonale Gesetzgebung und berät den Landrat, den Regierungsrat, die Kantonale Verwaltung und, soweit es die Hauptaufgaben erlauben, die Gemeinden in Rechtsfragen. Der Rechtsdienst redigiert die Urner Rechtssammlung und ist die zuständige Stelle für die Einsichtnahme in die Amtliche und Systematische Sammlung des Bundesrechts.

 

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