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Donnerstag, 1. April 2010

Änderung des Gesetzes über das Reussdelta; Vernehmlassung wird eröffnet

Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, einen Entwurf für die Änderung des Gesetzes über das Reussdelta in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dem Gesetz über das Reussdelta (GRD) schuf der Kanton Uri 1985 die Grundlage für die Entwicklung eines naturnahen Deltas an der Reussmündung. Um die Umsetzung des Landschaftsentwicklungskonzepts zu finanzieren, wurde der Reussdeltafonds eingerichtet.

Das geltende Gesetz sah eine Zweckbindung für die Einnahmen des Kantons und der Korporation Uri aus der Konzession an die Arnold & Co. AG Sand- und Kieswerke für die Kiesausbeutung im Urnersee vor. Danach fiel ein Viertel der Einnahmen dem Reussdeltafonds zu. Aufgrund einer Übergangsbestimmung ist die Zweckbindung der Konzessionsgelder für die Dauer des geltenden Konzessionsvertrags, das heisst bis 31. Dezember 2010, befristet.

Die im Landschaftsentwicklungskonzept aus dem Jahr 1985 vorgesehenen Massnahmen sind heute im Wesentlichen abgeschlossen. Für die Zukunft geht es darum, die Finanzierung der weiterhin erforderlichen Schutz- und Förderungsmassnahmen im Reussdeltagebiet sicherzustellen. Um die finanzielle Flexibilität aufrecht zu erhalten, soll die Spezialfinanzierung beibehalten werden. Hingegen soll von der bisherigen Zweckbindung der Konzessionseinnahmen aus der Kiesausbeutung im Urnersee abgesehen werden. Vor diesem Hintergrund drängt sich eine Änderung des Gesetzes über das Reussdelta auf.

Die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Reussdeltagesetzes sieht vor, die Spezialfinanzierung künftig aus allgemeinen Mitteln des Kantonshaushalts zu speisen. Die erforderlichen Zuwendungen an die Spezialfinanzierung werden vom Landrat jährlich im Rahmen des Kantonsvoranschlags oder als mehrjährige Verpflichtungskredite beschlossen. Die Übergangsbestimmung schreibt vor, dass die im Reussdeltafonds zweckgebundenen Mittel mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung (1. Januar 2011) der neuen Spezialfinanzierung zuzuführen sind.

Die Vernehmlassung dauert bis 30. April 2010. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter http://www.ur.ch/de/jd/ds/direktion-aktuell-m405/ abrufbar.

Im Auftrag des Regierungsrats:
Der Informationsbeauftragte Adrian Zurfluh

 

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