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Uri - Land der Bergbahnen
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Reiseausweise

Pass und identitätskarte 2012


Am 1. März 2010 wurde der Pass 10 (biometrische Pass) eingeführt. Gleichzeitig hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) das Ablaufverfahren für die Ausstellung von Ausweisen sowie die Gebühren angepasst. Mit der Einführung des Pass10 sind alle Ausweise - Pass, Identitätskarte und provisorischer Pass - direkt bei der Standeskanzlei Uri zu beantragen. Der Gang auf die Gemeindeverwaltung entfällt. Die Gemeindeverwaltungen können keine Ausweisanträge mehr ausstellen.

Mit dem Reservationssystem können die persönlichen Daten der antragsstellenden Person durch das Passbüro vorbereitet werden. Bei der persönlichen Vorsprache zum vereinbarten Termin werden das Gesichtsbild, die Unterschrift, und für den Pass10 zusätzlich die Fingerabdrücke digital erfasst. Die Identitätskarte hat keinen Chip. Auf der Karte werden keine biometrischen Daten in elektronischer Form gespeichert 


Reservationssystem für Pass und Identitätskarte 

■ Internet-Reservation
Auf der Internetadresse www.schweizerpass.ch können Sie die gewünschten Ausweise beantragen.

■ Telefonische Reservation
Die gewünschten Ausweise können Sie telefonisch unter der Nummer 041 875 20 36 bestellen.

■ Persönliche Reservation
Sie können die gewünschten Ausweise persönlich am Schalter der Standeskanzlei Uri im Rathaus bestellen.

Sobald alle Daten bereinigt sind, vereinbart das Passbüro mit der antragstellenden Person einen Termin zur Erfassung der biometrischen Daten.


Öffungszeiten des Schalters im Rathaus

Montag bis Freitag Vormittag: 08.00 - 11.30 Uhr Nachmittag: 13.45 - 17.00 Uhr
Donnerstag Vormittag: 08.00 - 11.30 Uhr Nachmittag: 13.45 - 18.00 Uhr


Formalitäten 

Um einen neuen Ausweis auszustellen (Pass und/oder IDK) wird der alte Ausweis (Pass/IDK) oder ein anderer amtlicher Ausweis benötigt. Das Gesichtsbild wird direkt im Passbüro erstellt, das Mitbringen eines Passfotos entfällt. Die alten Ausweise werden annulliert.

Minderjährige oder bevormundete Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.


Gültigkeitsdauer der Ausweise

Kinder Kinder bis 18 Jahre

5 Jahre

Erwachsene

Erwachsene ab 18 Jahre

10 Jahre



Ausstelldauer 

10 Arbeitstage
Bei Reisen mit "Last-Minute-Angeboten" sind die Ausweise rechtzeitig zu beantragen. 


Lieferung

Die Produktionsstellen senden den Ausweis als eingeschriebenen Brief entweder direkt an die bei der Bestellung angegebene Adresse oder an die Standeskanzlei Uri.


Provisorischer Pass 

Wie bis anhin kann das Passbüro einen provisorischen Pass ausstellen. Dieser hat eine eingeschränkte Gültigkeitsdauer und muss nach erfolgter Reise zurückgegeben werden. Wie bei einem ordentlichen Ausweis muss die Person auch für einen provisorischen Pass persönlich beim Passbüro vorsprechen. Das Passbüro kann innert ca. einer Stunde einen provisorischen Pass ausstellen. Eine telefonische Voranmeldung ist von Vorteil. Reisen in die USA können mit dem provisorischen Pass nicht gemacht werden.


Gebühren

Identitätskarten

■ Kinder Fr.

30.--

  zusätzliche Portokosten Fr. 5.-- pro Ausweis
■ Erwachsene Fr.

65.--

  zusätzliche Portokosten Fr. 5.-- pro Ausweis

 
Pass

■ Kinder Fr.

60.--

  zusätzliche Portokosten Fr. 5.-- pro Ausweis
■ Erwachsene Fr.

140.--

  zusätzliche Portokosten Fr. 5.-- pro Ausweis


Pass und Identitätskarte gemeinsam

■ Kinder Fr.

68.--

  zusätzliche Portokosten Fr. 10.-- pro Ausweis
■ Erwachsene Fr.

148.--

  zusätzliche Portokosten Fr. 10.-- pro Ausweis


Provisorischer Pass

■ Kinder Fr.

100.--

  kein Versand                                              
■ Erwachsene Fr.

100.--

  kein Versand  



Passverlust

Bei Verlust oder Diebstahl eines Ausweises hat dies die Inhaberin oder der Inhaber bei einer schweizerischen Polizeistelle raschmöglichst zu melden. Der als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweis wird in das Fahndungssystem RIPOL eingetragen. Falls der Ausweis wieder gefunden wird, darf er nicht mehr verwendet werden und ist durch die zuständige Behörde zu annullieren. Die Verlustmeldung muss bei der Antragsstellung eines neuen Ausweises vorgewiesen werden.


Bisherige Pässe und Identitätskarten

Alle Ausweise (IDK95, IDK03, Pass03 und Pass06) können nicht verlängert werden. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum vorgegebenen Ablaufdatum. 


Auskünfte

Das Passbüro Uri steht Ihnen für Fragen und weitere Auskünfte zu den Schalteröffnungszeiten gerne zur Verfügung:
Telefon 041 875 20 36; E-Mail pass@ur.ch; Internet www.schweizerpass.ch.

Links

- Informationen des Bundes zum Schweizerpass 

 

 

   

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