
Bei der Vorbereitung von Verfassungsänderungen, neuen Gesetzesbestimmungen sowie anderen Vorhaben von grosser Tragweite lädt der Regierungsrat die Gemeinden, die politischen Parteien und die interessierten Kreise (insbesondere Verbände) zur Stellungnahme ein.
Das Ziel ist, Fachwissen einzubringen und die Erfolgschancen des Projektes im weiteren Gesetzgebungsprozess abschätzen zu können.
Auch wer nicht persönlich zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern, auch als Einzelperson.
Die Antworten aller Vernehmlassungsteilnehmenden werden ausgewertet, bevor der Regierungsrat seine Vorlage dem Urner Parlament (Landrat) vorlegt.