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Wildruhezonen

Wildruhezonen im Schächental

Die Winterzeit ist für Tiere eine strenge Zeit: Die Tiere müssen ausreichend Futter finden und sich dabei wenig bewegen, damit sie möglichst schonend mit ihren Kraftreserven umgehen können. Stress kann für die Wildtiere tödlich sein und kann zu Schäden in den Schutzwäldern führen.

Es ist daher äusserst wichtig, den Wildtieren Gebiete zu lassen, in welche sie sich zurückziehen und ungestört überwintern können.

Daher wurden im Gebiet Schächental/Riemenstaldner Tal mit Regierungsratsbeschluss vom 23.09.2008 Wildruhezonen ausgeschieden, in denen keine Sportaktivitäten (Skifahren, Snowboarden, Skiwandern, Schneeschuhlaufen, Wandern, Überfliegen der Zonen mit Deltasegler oder Hängegleiter mit weniger als 300 m Bodenabstand) ausgeübt werden dürfen.

Das Verbot gilt jeweils vom 1. Dezember (resp. dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke) bis zum 30. April

Übertretungen werden gemäss Art. 36 der Jagdbetriebsvorschriften mit Bussen von Fr. 100.- bis 150.- geahndet.

Wildruhezonen Ursern

Im Urserntal gelten folgende Wildruhezonen.

Wildruhezonen in der Schweiz

Stets aktuelle Infos im Internet: www.respektiere-deine-grenzen.ch/

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